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Beschreibung der Aufgabe / Dienstleistung
Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns bestellt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landkreis ehrenamtliche Archivpfleger. Die Bestellung erfolgt dabei für einen Zeitraum von 5 Jahren. Die Landkreisverwaltung arbeitet dabei intensiv mit dem Staatsarchiv Landshut zusammen, um geeignete Personen zu finden und die Bestellung vorzubereiten. Die Zuständigkeit der Archivpfleger erstreckt sich auf alle Kommunalarchive im jeweiligen Bereich. So beraten die Archivpfleger die Gemeinden in allen Fragen des kommunalen Archivwesens, insbesondere wenn
Desweiteren arbeiten die Archivpfleger eng mit Heimatpflegern zusammen und halten Kontakt mit Stellen, die an der Arbeit von Archiven interessiert sind, wie z. B. Geschichts- oder Heimatvereine, Schulen. |
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| Aufgaben / Dienstleistungen
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Zuständige Mitarbeiter
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Welche Kosten entstehen
Für die Beratungstätigkeit durch die Archivpfleger entstehen den Kommunen keine Kosten.
Gesetzliche Grundlagen
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| Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
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