Angehende Erzieher/innen erhalten einen Einblick in das „Bayrische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz“

Das Landratsamt Regen informiert

Für die Klasse F3 der Fachakademie für Sozialpädagogik in Zwiesel organisierte Kathrin Binder (Lehrbeauftragte) einen Vortrag am Landratsamt Regen beim Kreisjugendamt.

Die Berufspraktikanten haben regelmäßig an Seminartagen teilzunehmen, unter anderem im Fach Recht und Organisation. Hier werden rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Grundlagen vermittelt, die im Erzieherberuf notwendig sind. Um sich im Beruf bewähren zu können, muss jeder über ein rechtliches Grundwissen verfügen. Mittlerweile werden viele rechtliche Informationen benötigt, z. B. Kenntnisse im Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz.

Nach der Begrüßung durch Kathrin Binder informierte der Jugendamtsleiter Martin Hackl über den aktuellen Stand der Kinderbetreuung im Landkreis Regen, wobei er auch auf den Rechtsanspruch von Kindern ab einem Jahr auf einen Betreuungsplatz ab 2013 hinwies.

Anschließend wurde die Klasse von Daniela Pinter, Kindergartenaufsicht im Landkreis Regen, in das seit 01.08.2005 bestehende Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) eingeführt. Themen waren u.a.  die Finanzierung, die rechtlichen Aspekte und die Bildungs- und Erziehungsarbeit.  Die Teilnehmer erhielten Informationen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern, zur Sprachförderung bei Migrantenkindern, zur Zusammenarbeit der Einrichtungen mit Eltern und Grundschule. Auch der Krippenaufbau wurde genau erläutert. Ab dem Jahr 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr. Die Ausbauquote an Betreuungsplätzen soll ca. 30% betragen.  Viele Kindergärten im Landkreis Regen haben bereits eigene Krippengruppen bzw. Krippenplätze geschaffen. Aktuell planen 11 Kommunen im Landkreis weitere Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, um bis zum Jahr 2013 ausreichend Krippenplätze vorhalten zu können.

Als weitere Säule in der Kindertagesbetreuung wurde neben der institutionellen Betreuung in Kindergarten, -krippe und –hort die Betreuung von Kindern in Tagespflege vorgestellt. Bei der Tagespflege handelt es sich um die  Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson. Tagespflege ist eine ergänzende Betreuungsform, die weder Kindergarten noch Kinderkrippe ersetzt.

Zum Abschluss der Veranstaltung bedankte sich Katrin Binder bei der Referentin Daniela Pinter für die anschauliche Einführung in das BayKiBiG.

Foto:von rechts (unterste Reihe):
Hackl Martin – Jugendamtsleiter, Pinter Daniela – Kindergartenaufsicht , Binder Kathrin – Lehrkraft

Meldung vom: 10.12.2013