Aufenthaltsrecht

Aufenthaltstitel
Ab 01. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel (eAufenthaltstitel) mit zertifiziertem Chip eingeführt. Mit Einführung des eAufenthaltstitel im Kreditkartenformat wurden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird auf Antrag ausgestellt, welcher im Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde erhältlich ist. Die Beantragung einiger Aufenthaltstitel ist auch online möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

Formulare:

Links:

Verpflichtungserklärung
In bestimmten Fällen ist für die Einreise und den Aufenthalt einer Person eine Verpflichtungserklärung notwendig. Das heißt, dass sich eine dritte Person verpflichtet, für alle aufgrund des Aufenthalts des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen. Die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung erfolgt in der Ausländerbehörde, wobei u. a. die Bonität des Verpflichtungsgebers geprüft wird und dessen Unterschrift beglaubigt wird. Die Verpflichtungserklärung sollte bei Vorlage in der Auslandsvertretung bzw. bei Visumerteilung grundsätzlich nicht älter als 6 Monate sein, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungsgebers geändert haben können.

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Meldung vom: 06.02.2024