Bei harten Drogen ist der Führerschein weg

Landratsamt Regen informiert über die Konsequenzen von Crystal-Speed

Regen. Aufgrund der jüngsten Berichterstattung über die Droge Crystal-Speed (Methamphetamin) und einer stetig steigenden Zahl von Fahrzeuglenkern, denen bei Verkehrskontrollen der Konsum dieser Droge nachgewiesen werden kann, weist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Regen darauf hin, dass der Konsum von Crystal-Speed zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. 

Hierbei spielt es im Übrigen keine Rolle ob der Konsum im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stand. Nach der Fahrerlaubnisverordnung liegt bei nachgewiesenem Konsum von Crystal generell keine Fahreignung mehr vor. Dies gilt gleichermaßen für alle sogenannten „Harten Drogen“, wie Amphetamine, Kokain oder Heroin. Bereits der Besitz von solchen Betäubungsmitteln kann zu fahrerlaubnisrechtlichen Überprüfungen führen. Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist in diesen Fällen zeit- und kostenintensiv.

Zum Nachweis der Drogenfreiheit ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Hierbei ist in der Regel ein Abstinenzzeitraum von einem Jahr mittels Urin- und/oder Haarproben nachzuweisen.

Meldung vom: 11.12.2013