Bürgermeister befassen sich mit Feuerwehr-Kostensatzungen

(v.li.) Hermann Brandl, der Vorsitzende des Bayerischen Gemeindetages, Kreisbrandrat Hermann Keilhofer und Jurist Dr. Ronny Raith. Foto: Langer/Landkreis Regen

Kreisbrandrat Hermann Keilhofer und Dr. Ronny Raith mahnen zum Handeln

(v.li.) Hermann Brandl, der Vorsitzende des Bayerischen Gemeindetages, Kreisbrandrat Hermann Keilhofer und Jurist Dr. Ronny Raith. Foto: Langer/Landkreis Regen

(v.li.) Hermann Brandl, der Vorsitzende des Bayerischen Gemeindetages, Kreisbrandrat Hermann Keilhofer und Jurist Dr. Ronny Raith. Foto: Langer/Landkreis Regen

Altnußberg. Eigentlich wollten sich die Bürgermeister im Landkreis Regen bei der Kreisverbandsversammlung des Gemeindetages mit zwei zeitaufwendigen Themen befassen. Doch nachdem streikende Bahnmitarbeiter die Anreise der Denkmalschutzmitarbeiter aus München verhindert hatten, blieb mehr Zeit für ein Thema, das alle Kommunen gleichermaßen beschäftigt: die Feuerwehr-Kostensatzung.

Der Vorsitzende Bürgermeister Hermann Brandl hatte dazu den Kreisbrandrat Hermann Keilhofer eingeladen. Mit Dr. Ronny Raith war, als Vertreter des Kirchberger Bürgermeisters, auch ein Jurist als Experte anwesend. Keilhofer brachte die Problematik gleich zu Anfang auf den Punkt: „Die Gemeinde muss Geld einholen, wo es möglich ist.“ Ein Feuerwehreinsatz, der kein Brandeinsatz und keine technische Hilfeleistung ist, ist demnach von der Kommune dem Betroffenen in Rechnung zu stellen. Nachdem die Daten auch automatisch erfasst werden und über die Leitstelle bekannt sind, seien alle Einsätze auch für die Rechnungsprüfer nachvollziehbar und so müsse die Verwaltung auch Rechnungen erstellen. Dabei dürften aber nur die tatsächlichen Kosten berechnet werden. „Eine Gemeinde muss die Gebühren kalkulieren“, mahnte Keilhofer und forderte die Kommunen auf, die noch keine entsprechende Satzung haben, eine Satzung zu schreiben. Problematisch werde es oftmals, wenn dann eine Kostenrechnung einen aktiven Feuerwehrler oder eine wohltätige Organisation trifft.

Dr. Raith, der auch Mitglied des zuständigen Fachbereichs zwei beim Landesfeuerwehrverband (Lfv) ist, informierte darüber, dass sich auch der Lfv mit der Thematik befasst. Er sagte, dass er keinen Grund sehe, keine Ausnahmen in einer Satzung festzulegen. Diese müssten aber begründbar und nachvollziehbar sein. Grundsätzlich stimmte er Keilhofer zu: „Es gibt kein Pardon, die Kommunen werden gezwungen Rechnungen zu stellen.“

In der Diskussion zeigte sich die Bereitschaft aller Bürgermeister, eine entsprechende Satzung zu erlassen. Ronny Raith soll nun für alle Landkreiskommunen eine entsprechende Mustersatzung aufstellen, waren sich die Kommunalpolitiker einig. Ziel sei es, dass im ersten Halbjahr 2019 alle Kommunen eine ähnliche Satzung erlassen haben, so der Wunsch von Bürgermeister Brandl.

Nachdem bereits zu Beginn der Versammlung Ortsbürgermeister Anton Seidl den Ortsteil Altnußberg und das Dorfgemeinschaftshaus vorgestellt hatte, gebührte dem Vorsitzenden das Schlusswort. Brandl gab zum Abschluss der Versammlung noch einige Termine bekannt und bedankte sich bei seinen Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen für die Unterstützung und sehr gute Zusammenarbeit. Mit einem Schweinsbratenessen bei Musik von der „Bürgermeistermusi“ gab es zum Jahresabschluss noch einen „gemütlichen Moment.“

Meldung vom: 12.12.2018