Das Einmaleins der Kindertagesbetreuung

 - Zwischenbilanz zum Ausbau der Kindertagesbetreuung 2012 (v.re.): Landrat Michael Adam, stellvertretender Landrat Willi Killinger, Jugendamtsleiter Martin Hackl, Fachberatung Dr. Tanja Grotz. Foto: Jugendamt
Was Eltern und Interessierte im kommenden Jahr wissen müssen

Im Landkreis Regen finden 2013 etwa 2500 Kinder einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle. Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten, Kinderhorte) gehören zu den institutionellen Einrichtungsformen und benötigen eine Betriebserlaubnis. Die Tagespflegestellen hingegen zählen zu den familiennahen Betreuungsformen und müssen eine Pflegeerlaubnis vorweisen können. Die Erteilung der Betriebserlaubnis als auch die der Pflegeerlaubnis gehört zu den hoheitlichen Aufgaben des Kreisjugendamtes. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag Kinder zu bilden und zu erziehen.

Seit 1996 haben Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Kindergartenplatz. Der Kindergarten hat Vorrang vor der Tagespflege, kann jedoch damit ergänzt werden, sofern die Betreuungszeiten der Einrichtungen nicht ausreichen. Ab 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch für unter Dreijährige in Kraft. Eltern können hier auf einen Krippenplatz, einen Platz in einer Kindergroßtagespflegestelle (GTP) oder auf den Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter/ einem Tagesvater zugreifen und im Bedarfsfall die Angebote ergänzen (zum Beispiel Krippe und Tagesmutter). Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht und damit auch die Möglichkeit ihr Kind außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde unterzubringen.

Annähernd 670 Plätze für unter Dreijährige, die seit 2008 geschaffen wurden, stehen im Landkreis dann zur Verfügung. 16 Krippengruppen gibt es bereits, 13 Krippenprojekte sind derzeit bei den Kommunen noch in Planung, sowie drei Kindergroßtagespflegestellen (drei GTPs bestehen bereits). Etwa 50 Tagespflegepersonen besitzen aktuell eine Pflegeerlaubnis, der nächste Qualifizierungskurs mit maximal 16 Teilnehmern startet wieder im Frühjahr 2013. Die Betreuung von unter dreijährigen Kindern hat sich in den vergangenen fünf Jahren versiebenfacht. Diese Bilanz zeigt uns, wir sind gemeinsam mit den Familien auf dem richtigen Weg.

Nach Umsetzung der laufenden Planungen in den Kommunen existieren im Betreuungsjahr 2013/14 dann: eine Kinderkrippe, 28 Krippengruppen, 33 Kindergärten, zwei Horte, sechs Kindergroßtagespflegestellen, zirka 55 Tagespflegepersonen. Die bundesweit errechnete, durchschnittlich geforderte Versorgungsquote für unter Dreijährige von 33,33 Prozent kann der Landkreis Regen gut erfüllen; diese wird sich bei etwa 40 Prozent ansiedeln, sofern alle Projekte bis August 2013 erfolgreich abgeschlossen sind.

Interessierte Eltern finden alle Informationen und KiTa-Kontaktdaten auf der Home-page des Landkreises unter: www.kinderbetreuung-regen.de oder wenden sich an Dr. Tanja Grotz, Fachberatung für Kindertagesbetreuung (Tel. 09921 601-144 od. -154).

Aber nicht nur der quantitative Ausbau stand im Zentrum der Aktivitäten. In den vergangenen vier Jahren wurden mehr als 120 Krippenpädagogen und Tagespflegepersonen (auch integrativ) ausgebildet, um eine hohe pädagogische Qualität in den Einrichtungen und Tagespflegestellen zu gewährleisten. Auch die ständige Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeptionen steht bei den Pädagogen in der Praxis im Fokus. Die Konzeption liegt in den Einrichtungen aus und gibt Eltern einen transparenten Eindruck über die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit. „Die Qualität muss stimmen!“ Denn eines steht fest: „Die Kinder, die wir heute mit unserem Knowhow bilden und erziehen, werden in einigen Jahren mit ihrem Wissen über unsere Zukunft entscheiden!“

Hintergrundinformation

Kindertagesstätten (Institutionelle Betreuungsform):

Kinderkrippe

  • hier werden überwiegend Kinder unter drei Jahren von pädagogischen Fachkräften betreut; Aufgabe: Bildung, Erziehung, Betreuung; Rechtsanspruch ab 01.08.2013

Kindergarten

  • hier werden überwiegend Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintrittsalter von pädagogischen Fachkräften betreut; Aufgabe: Bildung, Erziehung, Betreuung; Rechtsanspruch seit 1996

Kinderhort

  • hier werden überwiegend Kinder ab Schulalter bis max. 14 Jahren von pädagogischen Fachkräften betreut; Aufgabe: Bildung, Erziehung, Betreuung; kein Rechtsanspruch

Kindertagespflege (Familiennahe Betreuungsform):

Tagespfelgemutter/-vater

  • betreut werden können Kinder von 0 – 14 Jahren; Aufgabe: Bildung, Erziehung, Betreuung; Rechtsanspruch für unter Dreijährige ab 01.08.2013

Kindergroßtagespflegestelle

  • betreut werden können Kinder von 0 – 14 Jahren; Aufgabe: Bildung, Erziehung, Betreuung; Rechtsanspruch für unter Dreijährige ab 01.08.2013

Meldung vom: 27.06.2019