Der Viechtacher Rathauschef Franz Wittmann handelte korrekt

Keine Rechtsverstöße des Bürgermeisters

Regen/Viechtach. Die am 19. Januar eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Viechtacher Bürgermeister Franz Wittmann wurde vom Landratsamt Regen in allen Belangen zurückgewiesen. „Bürgermeister Franz Wittmann hat gegen kein Dienstrecht verstoßen“, stellte Landrat Michael Adam in einem persönlichen Gespräch mit Bürgermeister Wittmann abschließend fest.

Der Landrat hat den Bürgermeister kurzerhand zu einem abschließenden Gesprächstermin eingeladen, nachdem die Bearbeitung der Aufsichtsbeschwerde abgeschlossen ist. „Wir hatten die Bearbeitung kurzzeitig ausgesetzt, nachdem auch die Staatsanwaltschaft ermittelte. Wir wollten deren Ermittlungen abwarten und nachdem die Staatsanwaltschaft eine Strafbarkeit wegen Verletzung von Privatgeheimnissen – gemäß Paragraph 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch – verneint hat, konnte nun die Sachlage abschließend von der Rechtsaufsicht behandelt werden“, sagt Heiko Langer, der Pressesprecher des Landkreises Regen.

Bei der Überprüfung stellte sich nach Ansicht der Kommunalaufsicht im Landratsamt heraus, dass Bürgermeister Wittmann kein rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen sei. „In einer ersten Einschätzung gingen wir davon aus, dass Details aus der Krankenakte weitergegeben worden seien. Dies erwies sich aber als nicht richtig. Im Rahmen der Prüfung stellte sich vielmehr heraus, dass es sich hier nicht um ein detailliertes medizinisches Gutachten handelte, sondern nur um eine Mitteilung des Gesamturteils zur Dienstfähigkeit mit allgemeinen und zusammenfassend gehaltenen Ausführungen“, erklärt der Pressesprecher. Nachdem zudem die Informationen exklusiv für die Stadträte auf dem nicht öffentlichen Teil des Ratsinformationssystem eingestellt wurde, und die Stadträte nachweislich auf ihre Verschwiegenheitspflicht hingewiesen worden waren, kann von Seiten der Rechtsaufsicht hier kein Fehlverhalten erkannt werden.

„Die Stadträte wurden so ausreichend informiert, dass sie eine beamtenrechtliche Entscheidung, hier die Zwangspensionierung wegen Dienstunfähigkeit, treffen konnten“, meint Langer. Des Weiteren sei den Räten aber kein Zugang zur Personalakte gewährt worden, so könne man nach Prüfung aller Vorwürfe kein Fehlverhalten erkennen. Dies habe der Landrat nun dem Bürgermeister in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt. Aus Sicht des Landratsamtes ist die Behandlung der Beschwerde nun abgeschlossen.

Meldung vom: 07.01.2016