Dienstaufsichtsbeschwerde wurde zurückgewiesen

Landrat zeigt sich zufrieden: „Nichts anderes erwartet“

 Regen. Der Landauer Unternehmer Hans Buchban und zwei weitere Unternehmer hatten Landrat Michael Adam unlängst bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf angezeigt. Der Vorwurf: Der Landkreis bevorzuge bestimmte Unternehmer bei der Vergabe von Asylunterkünften. Zudem hatte Buchban auch über seinen Anwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Regen und den Landrat bei der Regierung von Niederbayern eingereicht. Nachdem bereits die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt hat, hat nun auch die Regierung reagiert. Nach Ansicht der Rechtsaufsichtsbehörde besteht „keine Veranlassung, rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen das Landratsamt Regen einzuleiten.“

Zufrieden mit dem Ergebnis zeigt sich Landrat Michael Adam: „Wir haben nichts anderes erwartet, dennoch ist es nun natürlich auch gut zu lesen, dass man uns keinerlei Vorwürfe machen kann.“ Im Landratsamt habe man stets korrekt gehandelt, betont der Amtschef und wenn dies nun auch von der Regierung schriftlich so festgestellt wird, dann sei dies eine „Bestätigung der Arbeit“. Der Landkreis war und ist bei der Anmietung von geeigneten Objekten gefordert und obwohl man oft unter Zeitdruck arbeiten müsse, sei man hier besonders um Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen bemüht. Wenn nun die Regierung feststelle, dass es „keine Anhaltspunkte für eine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Mitbewerber durch das Landratsamt gibt“, dann sei dies eine Bestätigung der guten Arbeit, die die Landratsamtsmitarbeiter in diesem Bereich leisten. „Als Landrat bin ich froh, dass ich hier auf erfahrene und engagierte Mitarbeiter mit dem entsprechenden Fachwissen zurückgreifen kann. Weil ich die Kompetenz der Beschäftigten kenne, habe ich nie daran gezweifelt und keinen Moment daran gedacht, dass die Regierung zu einem anderen Ergebnis kommen kann.“

In dem Antwortschreiben an den Rechtsvertreter des Herrn Buchban, das auch in Kopie dem Landkreis Regen zuging, verweist die Regierung unter anderem auch auf die ausstehende juristischen Entscheidungen um das Objekt in Zwiesel. Der Unternehmer möchte dort im alten Pfarrhaus eine Intensivpflegeeinrichtung errichten, das Landratsamt fordert im Rahmen der notwendigen Baugenehmigung ein Lärmgutachten nach der TA Lärm. Buchban konnte oder wollte dieses Gutachten bisher nicht erbringen. Zuletzt scheiterte er mit einer Petition im Landtag. Diese wurde als unzulässig zurückgewiesen. Noch anhängig ist die Klage des Unternehmers vor dem Verwaltungsgericht.

Doch auch dieser Klage sieht man im Landratsamt Regen gelassen entgegen. „Wir gehen natürlich auch davon aus, dass wir vor Gericht gewinnen“, sagt Heiko Langer, der Pressesprecher des Landratsamtes Regen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahmen der übergeordneten Behörden. Dort teile man uneingeschränkt die Rechtsansicht des Landratsamtes. So hofft Langer, dass ein Gerichtstermin baldmöglich feststeht, denn dann könnte man „hoffentlich die Angelegenheit endgültig abschließen.“ Zu guter Letzt weist der Pressesprecher auch darauf hin, dass Herr Buchban immer noch die Möglichkeit habe ein Gutachten vorzulegen, das bestätigt, dass die Werte nach TA Lärm eingehalten werden, „dann könnte er die entsprechende Nutzungsänderung genehmigt bekommen.“  

Meldung vom: 30.06.2015