Es gibt einen Anspruch auf Unterstützung

Zum Abschluss bedankte sich Sozialamtsleiter Horst Kuffner beim Referenten Heribert Apfelbeck. Kuffner überreichte ihm einen Präsentteller mit Schmankerln aus der Region. Foto: Langer/Landkreis Regen

Referent Heribert Apfelbeck hat die Kosten der Pflegeheimunterbringung im Blick

Regen. „Die Heimunterbringung stellt uns immer auch vor die Frage: Was kostet das?“, sagt Sozialamtsleiter Horst Kuffner. Er begrüßte am Dienstagnachmittag, 15. Mai, die Teilnehmer der Pflegekonferenz. In der Konferenz, die traditionell im Rahmen der Woche der Pflege stattfindet, haben die Verantwortlichen diese Frage und alle Fragen rund um die Kosten der Heimunterbringung in den Mittelpunkt gestellt. Sie konnten dafür mit Heribert Apfelbeck vom Bezirk Niederbayern, einen Experten als Referenten gewinnen. Er ging in seinem Vortrag auch auf die Leistungen der Angehörigen ein.

Apfelbeck berichtete davon, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Heimunterbringung haben, sollten sie diese nicht selbst bezahlen können, dann werden sie vom Staat durch Leistungen der Sozialhilfe unterstützt. „Im Rahmen der Selbsthilfe ist der Hilfesuchende verpflichtet zunächst sein eigenes Einkommen und sein eigenes Vermögen einzusetzen. Es ist zudem verpflichtet, die ihm zustehenden geldwerten Rechte, also bestehende Ansprüche gegenüber Dritten, zu realisieren“, sagte Apfelbeck. Wobei man immer die Einzelsituation berücksichtigen müsse. Ein klassisches Beispiel sei das Ehepaar, bei dem ein Partner ins Heim geht, der andere aber zuhause lebt. „Dem Ehepartner zuhause verbleibt ein Garantiebetrag für den täglichen Lebensunterhalt“, betont der Experte. Es müsse also keiner die Befürchtung haben, dass der andere Partner kein Auskommen mehr hat.

Apfelbeck informierte in seinem Referat auch über Begriffe wie Vermögen und Freibeträge. So sprach er auch über mögliche Schenkungsrückforderungen. Hier gilt die Regel, dass Schenkungen innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden müssen, wenn es keine schwerwiegenden Gründe gibt, die dagegen sprechen. So dürften beispielsweise sogenannte Anstandsschenkungen nicht zurückgefordert werden.

Der Referent ging aber auch auf Leistungen, die von Angehörigen erbracht werden müssen, ein. Verwandte in grader Linie, also Kinder oder Eltern, seien zum Unterhalt verpflichtet. Hier gebe es aber großzügige Freibeträge, grundsätzlich sei ein Unterhalt nur bei Leistungsfähigkeit zu bezahlen. Hier werde das Einkommen und Vermögen geprüft, auch Schulden würden hier berücksichtigt. „Das selbstbewohnte Haus wird nicht angeschaut“, betonte der Experte und wies darauf hin, dass man auch Rücklagen bilden dürfe.

Der Referent beantwortete alle Fragen rund um das Thema und wies auf die Beratungsleistungen des Bezirks Niederbayern hin. Zum Abschluss verteilte er die Informationsbroschüre „Hilfe in Alten- und Pflegeheimen“, das Heft ist kostenlos beim Bezirk erhältlich und gibt weitreichende Informationen rund um das Thema.

Meldung vom: 17.05.2018