Expertengutachten zum Verfahren zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des tschechischen Kernkraftwerks Temelín um zwei weitere Blöcke (Blöcke 3 + 4)

und

Öffentlicher Anhörungstermin des Umweltministeriums der Tschechischen Republik im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur „neuen Kernkraftanlage am Standort Temelin einschließlich der Ableitung der Genratorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Kocin“ am 22.06.2012 in Budweis

Das Landratsamt Regen informiert

1. Auslegung des Expertengutachtens

Für das Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Temelin einschließlich Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Kocin“ hat das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) übersandt.

Das StMUG hat das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplante Errichtung von 2 weiteren Kernkraftwerksblöcken am Standort Temelin an die grenznahen Landratsämter (Cham, Freyung-Grafenau, Hof, Neustadt a. d. Waldnaab, Passau, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Wunsiedel) und kreisfreien Städte (Hof, Passau und Weiden i. d. Oberpfalz) verschickt.

Folgende Unterlagen:

  • Gutachten zum Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Temelin einschließlich Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Kocin“,
  • diese Bekanntmachung des StMUG

wird das StMUG vom 07.05.2012 bis zum 18.06.2012 im Internet (http://www.stmug.bayern.de/umwelt/reaktorsicherheit/index.htm) der Öffentlichkeit zugänglich machen und im Ministerium zu den üblichen Dienstzeiten auslegen.

Im Landratsamt Regen werden die o.g. Unterlagen ebenfalls vom 07.05.2012 bis zum 18.06.2012 in den Zimmern 10 und 11 im Erdgeschoß zur Einsichtnahme während der üblichen Dienstzeiten ausgelegt.

Bürgerinnen und Bürgern und Einrichtungen in Bayern ist die Möglichkeit eröffnet, bis zum 18.06.2012 die Dokumentation einzusehen und Stellungnahmen in deutscher Sprache dem Tschechischen Umweltministerium zu übermitteln.

Die Anschrift des Tschechischen Umweltministeriums lautet:

Ministerstvo Životního
Prostředí 100 00 Praha 10 – Vršovice
Vršovická 65
Tschechische Republik

2. Öffentlicher Anhörungstermin zum Neubau Temelin 3 und 4 in Budweis

Das Umweltministeriums der Tschechischen Republik hat den Termin für die formelle öffentliche Anhörung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur „neuen Kernkraftanlage am Standort Temelin einschließlich der Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Kocin“ bekanntgegeben.

Termin: 22.06.2012, Beginn um 10.00
Ort: Sportovní hala (Sporthalle), Stromovka 695/12
37001 Budweis, Tschechische Republik

Der Anhörungstermin dient dazu, die Fragen und Bedenken der Öffentlichkeit zu dem geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 zu erörtern. Zu der Veranstaltung ist auch die interessierte deutsche Öffentlichkeit eingeladen. Für die Teilnehmer aus Deutschland steht eine Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung. Eine Anmeldung ist bislang nicht vorgesehen. Die Organisation der Anreise und Unterkunft obliegt den Teilnehmern.

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erläutern wir wie folgt:

Das gegenwärtig durchgeführte Verfahren ist eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, zu der sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention verpflichtet haben. Nach der Espoo-Konvention sind den betroffenen Bürgern ebenso wie der tschechischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Entsprechend der im tschechischen Gesetz vorgesehenen Frist von 30 Tagen ist deshalb auch hier diese Einwendungsfrist eingeräumt. Bayern hatte beim Tschechischen Umweltministerium eine Fristverlängerung von weiteren 30 Tagen beantragt. Das Tschechische Umweltministerium hat auf diesen Antrag hin eine Fristverlängerung bis zum 18.06.2012 gewährt.

Das UVP-Verfahren wird nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß dem tschechischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung – AtVfV) sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar.

Auch die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht anwendbar. Bekanntgabe der informellen Diskussionsveranstaltung der Tschechischen Regierung zum geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 in Passau am 12.6.2012.

Die tschechische Regierung hat der Bundesregierung zum geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 eine informelle Diskussionsveranstaltung in Deutschland angeboten. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) lehnt den geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 ab. Gleichwohl unterstützt es die organisatorische Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung, um die bestmögliche Information der deutschen Bürger zu gewährleisten.

Der Termin findet statt am

12. Juni 2012 von 11.00 bis 18.00 Uhr (Einlass ab 09.00 Uhr)
in der Dreiländerhalle (Dr.-Emil-Brichta-Straße 11, 94036 Passau).

In der Veranstaltung werden von tschechischen Experten die fachbezogenen Fragen und Bedenken erörtert, die aus Deutschland im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu Temelin 3 und 4 dem tschechische Umweltministerium übermittelt wurden.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.
Zu der Veranstaltung sind alle in Deutschland mit Erstwohnsitz gemeldeten Bürger eingeladen, die im Rahmen der grenzüberschreitenden UVP zum Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Temelín einschließlich Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Kočín“ gegenüber dem Tschechischen Umweltministerium eine Stellungnahme abgegeben haben. Die Anmeldung erfolgt online über den Link: http://diskussionsveranstaltung-temelin.de/feedback/. Die Anmeldung ist auch per Fax (089 – 60 88 2355) oder postalisch (Stichwort „Temelín“, Postfach 1212, 85503 Riemerling) möglich. Bitte geben Sie Ihren Namen, Vornamen und Ihre Anschrift an. Die Anmeldung gewährt keinen Rechtsanspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Sobald alle Sitze belegt sind, kann aus Sicherheitsgründen kein Zutritt mehr gewährt werden.

Anmeldefrist ist Freitag, 8. Juni 2012, 18.00 Uhr.

Bitte bringen Sie für die Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Pass mit und beachten Sie auch die Sicherheitshinweise für die Veranstaltung. Es wird eine Personenkontrolle durchgeführt. Dies kann mit Wartezeiten verbunden sein. Daher wird gebeten, rechtzeitig vor Ort zu sein.

Akkreditierung der Presse: Pressevertreter können sich über folgenden Link akkreditieren: http://diskussionsveranstaltung-temelin.de/presse/. Parkmöglichkeiten und Eingang für die Presse werden vor Ort ausgewiesen. Bitte Presseausweis bereithalten.
Bild- und Tonaufnahmen sind während der Veranstaltung nicht gestattet.

Erläuterung: Es handelt sich bei dem Termin in Passau am 12.06.2012 nicht um den formellen Anhörungstermin im Rahmen der UVP, den das StMUG und der Bayerische Landtag gefordert hatten und der von der tschechischen Regierung abgelehnt wurde. Dieser formelle Anhörungstermin findet laut Mitteilung des tschechischen Umweltministeriums am 22.06.2012 im tschechischen Budweis statt. Die Details zu diesem Termin werden gesondert bekanntgegeben.

Sicherheitshinweise:
Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke oder sonstige Gegenstände, die die Veranstaltung beeinträchtigen können oder der Sicherheit anderer Besucher abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle und politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände und in die Halle gebracht werden.

Datenschutzhinweis:
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit organisiert die Anmeldung zu der Veranstaltung. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der deutschen Datenschutzbestimmungen.
Ihre Angaben werden von uns nur im für die Planung und Durchführung dieser Veranstaltung notwendigen Umfang erhoben und gespeichert. Die von Ihnen an uns mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach Ablauf von vier Wochen nach Durchführung dieser Veranstaltung gelöscht!
In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft, vermarktet oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben!

Meldung vom: 10.12.2013