Faire Partnerschaft zwischen Jägern und Landwirten bringt viele Vorteile

 - Typische Schwarzwildschäden - Wildschweine haben eine Wiese umgebrochen. Foto: Graf/Landkreis Regen  Mit der Benennung von Roland Graf zum Schwarzwildbeauftragten der Grundeigentümer im Dezember 2013 durch den Jagdbeirat bei der unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Regen sollten die Probleme mit Schwarzwild gezielt auch aus der Warte der Landwirte angesprochen werden und Gewicht bekommen. Und tatsächlich: Nach eineinhalb Jahren Amtszeit hat sich einiges getan, aber das hohe Vermehrungspotential beim Schwarzwild mahnt zur stetigen Wachsamkeit.

„Wir wollen den Schwarzwildbestand in den Griff bekommen. Die aktuellen jagdlichen Anstrengungen der Jägerschaft im Landkreis geben Anlass für vorsichtigen Optimismus. Ich bin zuversichtlich, dass lokal der Populationsanstieg zumindest verlangsamt worden ist,“, sagt Roland Graf. Das Hauptanliegen muss seiner Meinung nach sein: „Das Schwarzwild darf in seiner Bestandsentwicklung nicht außer Kontrolle geraten, da dies die jagdliche Ordnung in den Revieren vor Ort gefährden könnte. Das Problem dabei ist der Wildschaden in der landwirtschaftlichen Flur, der von Sauen bei der Nahrungssuche, Brechen, verursacht wird. Aber auch das Risiko von Wildseuchen wie die Schweinepest mit erheblichen volkswirtschaftlichen Folgen steigt mit Zunahme der Schwarzwildbestände stark an.“

Tatsache ist, dass viele Jäger im Landkreis gerne Schwarzwild bejagen wollen. Tatsache ist aber auch, dass Schadensersatzleistungen für Wildschäden, die das Schwarzwild verursacht weder Revierinhaber noch die Jagdgenossenschaften tragen wollen. Genau dieses Spannungsfeld führt zur Gretchenfrage beim Schwarzwildaufkommen: Wie soll nun bei der Wildschadensregelung vorgegangen werden?

Hier müsste nach Meinung von Roland Graf schon differenziert werden zwischen Revierinhabern, die Schwarzwild im Revier nachhaltig bejagen wollen und es daher gezielt anfüttern und Revierinhabern, die froh sind, wenn sie vom Schwarzwild verschont bleiben und auf jeglichen Lockmaßnahmen grundsätzlich verzichten. In letzterem Fall kann durchaus über eine faire Risikoverteilung zwischen den beiden Vertragsparteien nachgedacht werden, soweit man sich jagdpachtvertraglich auf eine strenge Fütterungsbegrenzung für Schwarzwild einigen kann. „Auf keinen Fall empfehle ich eine hundertprozentige Wildschadensersatzpflicht zu Lasten der Jagdgenossenschaft.“  Dies bringt nach vorliegenden Erfahrungen massive Spannungen innerhalb der Jagdgenossenschaft hervor, wenn ein geschädigter Jagdgenosse regelmäßig von den anderen Jagdgenossen einen durch Schwarzwild entstandenen Wildschaden ersetzt haben will. Auf der anderen Seite werde das Interesse der Revierinhaber Wildschäden zu vermeiden oder bei der Schadensbeseitigung mitzuwirken bei fehlender vertraglicher Regressverpflichtung rasch schwinden. „Ist jedoch einmal das Kind in den Brunnen gefallen, sprich, sind jährlich massive Wildschäden vorhanden, lässt sich auch kein Nachfolger als Jagdpächter mehr finden, der bereit ist Wildschadensersatz für Schwarzwildschäden wenigstens teilweise zu übernehmen“, ist sich Graf sicher. In diesem Fall sollte eine Eigenbewirtschaftung ins Auge gefasst werden, da dann wenigstens das Heft des Handels bei der Jagdgenossenschaft bleibt. Dabei wird die Jagdausübung nicht verpachtet, sondern im Auftrag der Jagdgenossenschaft durch einen angestellten Jäger durchgeführt, der den Weisungen der Jagdgenossenschaft Folge zu leisten hat.

Ein früherer Wildschadensbrennpunkt für Schwarzwildschäden, das Gemeinschaftsjagdrevier Schöneck, ist nach Einführung der Eigenbewirtschaftung und dem damit verbundenen Verbot des Anfütterns auf wildschadensträchtigen Teilflächen des Jagdreviers entschärft worden. Im Landkreis Regen wurden die jagdrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Nachtzielgeräte zur tierschutzgerechten Schwarzwildjagd geschaffen. „Es handelt sich dabei um Nachtsichttechnik, die bereits jetzt jedermann privat kaufen und verwenden kann. Nur für die Verbindung mit dem Zielfernrohr wird noch eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden benötigt, die bereits beantragt ist“, erklärt Graf. Auch Saufänge (kleine Fanggatter) wurden den Forderungen der Beteiligten entsprechend genehmigt und errichtet. Der Saufang soll jedoch nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

Für Roland Graf ist es aber gerade als Jagdvorsteher auch wichtig, dass man nicht jeden Schaden gleich förmlich einfordert, vor allem dann nicht, wenn der Jagdpächter zu hundert Prozent ersatzpflichtig ist. „Auch das kann Ausdruck einer fairen Partnerschaft sein und lässt den Revierinhaber erkennen, dass er mit Problemen nicht allein gelassen wird, vor allem wenn das Schwarzwild unerwartet von außen zuwandert. Zur frühzeitigen Schadensvermeidung wäre es für die Jagdausübungsberechtigten hilfreich, wenn die Jaggenossen Schwarzwildbeobachtungen umgehend melden würden. Wenn alle an einem Strang ziehen, kann man Dinge bewegen“, ist sich Graf sicher.

Meldung vom: 03.07.2015