Fast die Hälfte aller Landkreisgemeinden stellt einen Antrag auf Stabilisierungshilfe

Hoffen auf Unterstützung durch den Freistaat

Regen. Seit dem Jahr 2013 besteht für die Gemeinden und Städte die Möglichkeit, über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, eine Stabilisierungshilfe beim Freistaat Bayern zu beantragen. Die Stabilisierungshilfe stellt dabei eine Sonderform der Bedarfszuweisung dar, welche in erster Linie für besonders finanzschwache Kommunen gedacht ist, die zudem noch von strukturellen beziehungsweise demografischen Problemen geplagt werden. Auch wenn bis zur Bekanntgabe der Stabilisierungshilfen Ende Oktober noch etwas Zeit ins Land geht, wurden bereits jetzt in den Rathäusern die Grundsteine für den Erhalt der so notwendigen Finanzspritzen gelegt. Unter Beteiligung der staatlichen Rechnungsprüfer aus dem Landratsamt Regen wurden die Anträge vorbereitet.

„In diesem Jahr stellen insgesamt elf Kommunen, damit fast die Hälfte der Landkreisgemeinden, einen entsprechenden Antrag“, sagt der Rechnungsprüfer Roland Wölfl, bei ihm laufen die Fäden bezüglich der Antragsstellung zusammen. Hilfe bekommt jedoch nur, wer auch bereit ist, „Eigeninitiative zu zeigen, kurzum wer einen Konsolidierungswillen vorweist“, weiß Wölfl. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass die Gemeinden passende Haushaltskonsolidierungskonzepte erarbeiten und entsprechend umsetzen. „Dies stellt in der Praxis mitunter den schwierigsten Part dar, da damit auch spürbare Auswirkungen für den Bürger verbunden sind. Die Werkzeuge der Konsolidierung reichen von Steuer- und Gebührenerhöhungen bis hin zu den verschiedensten Einsparungen im Leistungsbereich der Gemeinden“, so der Rechnungsprüfer weiter.

Oberstes Ziel der Stabilisierungshilfe ist die Wiedererlangung beziehungsweise nachhaltige Absicherung der dauernden Leistungsfähigkeit. „Unter dieser versteht man die Fähigkeit einer Kommune, ihren laufenden und einmaligen Verpflichtungen nachzukommen, ihr  Vermögen pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten sowie im notwendigen Umfang zu erhalten und die Folgelasten auch bevorstehender notwendiger Investitionen tragen zu können“, erklärt Wölfl.

Das Antragsverfahren kann als zweigeteilt betrachtet werden. Zunächst müssen die Hilfsempfänger zu Jahresbeginn nachweisen, dass sie die erhaltenen Mittel für die entsprechenden Zwecke – vornehmlich der Schuldentilgung – eingesetzt haben. Sodann erfolgen die Neuanträge, deren Antragshöhe sich an Sondertilgungsmöglichkeiten oder dem dringenden Finanzbedarf im Pflichtaufgabenbereich (zum Beispiel Maßnahmen im Schulbereich) orientiert. Was in der Theorie lapidar klingt, ist jedoch in der Praxis für die Kämmerer und auch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Regen mit einem enormen Aufwand verbunden. „Ein durchschnittlicher Antrag hat einen Umfang von rund 70 Seiten, der erstellt und dann auch geprüft werden muss, ehe er dann weiter an die Regierung beziehungsweise das Finanzministerium geht. Durch die entsprechenden Vervielfältigungen kommt in der Summe so ein Volumen von über 4000 Antragsseiten zusammen“, berichtet Wölfl.

Dass sich der Aufwand jedoch lohnt, zeigen die Ergebnisse der vergangenen Jahre. Insgesamt flossen alleine von 2013 bis 2015 rund 16 Millionen Euro an Stabilisierungshilfen in den Landkreis Regen. Die größten Anteile daran erhielten die Kreisstadt Regen (5,4 Millionen Euro), die Stadt Zwiesel (3,05 Millionen Euro), gefolgt von der Gemeinde Lindberg (1,55 Millionen Euro), dem Markt Bodenmais (1,5 Millionen Euro) und der Gemeinde Frauenau (1,3 Millionen Euro).

Mit welchen Ergebnissen für das Jahr 2016 gerechnet werden kann, entscheidet sich dann im Oktober. Hier tagt der sogenannte Verteilerausschuss, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und des Innern, für Bau und Verkehr sowie der kommunalen Spitzenverbände angehören. Auf der Grundlage des Beratungsergebnisses wird dann über die Verteilung der Stabilisierungshilfen entschieden.

Kurzüberblick über die erhaltenen Summen der Jahre 2013 bis 2015

Meldung vom: 07.06.2016