Information der Fahrerlaubnisbehörde für Berufskraftfahrer

Am 09. September 2013 endet für viele Busfahrer die Frist für die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Werden die vorgeschriebenen Fortbildungen nicht bis zum Stichtag nachgewiesen, dürfen keine gewerblichen Fahrten mehr durchgeführt werden.

Aufgrund des zu erwartenden Ansturmes bei den Ausbildungsstätten zum Fristablauf, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde den betroffenen Kraftfahrern, zur Vermeidung eines Termin-Engpasses, rechtzeitig Termine für die Weiterbildung einzuplanen. Busunternehmen sollten ebenso auf die rechtzeitige Fortbildung der eingesetzten Fahrer achten. Dies gilt ebenso für Aushilfsfahrer.

Meldung vom: 11.12.2013