Keine jungen Igel der Natur entnehmen!

 - Junger Igel, der rund 500 Gramm wiegt und sich derzeit in den Viechtacher Gärten den Winterspeck anfrisst. Foto: Langer/Landkreis RegenIgel sind nach dem Naturschutzrecht besonders geschützte Tiere, die nicht aus der Natur entnommen werden dürfen. Ausnahmen sind lediglich bei kranken oder verletzten Tieren zulässig oder bei unterernährten jungen Igeln ab November, darauf weist das Landratsamt Regen in einer Pressemeldung hin.

„Das Bedürfnis, die vom Menschen durch Umweltgifte und Verkehr verursachten Igelverluste auszugleichen, ist zwar gut gemeint, jedoch meistens alles andere als eine tatsächliche Hilfe für den Igel“, sagt Sprecher Heiko Langer. Igel bevorzugen als Lebensraum Wiesenflächen mit lockerem Baum und Buschbestand, als Schlaf- und Überwinterungsplätze Hecken, Gebüschgruppen, Waldränder, Holzstapel und Scheunen. Im Herbst sieht und hört man sie wieder an Hecken, Rainen und in Gärten. „Die dieses Jahr geborenen Igel sind gerade dabei, sich ihren dringend notwendigen Speck vor ihrem Winterschlaf anzufressen.“

Man darf auch nicht vergessen, dass Igel Wildtiere sind, die seit Jahrtausenden überlebt haben. Sie haben mit bis zu zehn Jungtieren pro Jahr eine hohe Nachwuchsrate und, das wird besonders im Herbst und Winter deutlich, auch eine recht hohe, natürliche Sterblichkeitsrate. Bei Pensionsigeln, die ins Haus aufgenommen werden, ist die Verlustrate mindestens so hoch wie bei den in der freien Natur überwinternden Tieren. „Im Frühjahr wirken sich dann noch zusätzlich die Wiederauswilderungsprobleme aus. Nach einer erfolgreichen Pflege den Winter über muss sich der Igel erst wieder in seinen ursprünglichen Lebensraum eingewöhnen. Nach Untersuchungen überlebt nur ein geringer Anteil der freigelassenen Igel nach der künstlichen Überwinterung“, berichtet Langer und verweist hier auf die Erfahrungen der Unteren Naturschutzbehörde.

Die Aufnahme von Igel sei problematisch. „Igel sind Einzelgänger. Jeder Igel braucht im Heim also ein eigenes Gehege. Nur ganz junge Igel aus einem Wurf vertragen sich. Später gibt es bei ihnen eventuell Beißereien mit Verletzungsgefahr, auch Futterneid.“ Wiegen die Jungtiere etwa 300 Gramm, sollte man auch Geschwister trennen. Deshalb muss die Aufnahme eines untergewichtigen Herbstigels (möglichst nicht vor November) unter 500 Gramm sowie kranker und verletzter Tiere die Ausnahme bleiben.

„Der beste Igelschutz dagegen ist das Verzichten auf Pflanzenschutzmittel und Schneckenkorn sowie die Sicherung und der Erhalt naturnaher Lebensräume mit Feldgehölzen, Hecken und Rainen in der Landschaft, die Versteck- und Überwinterungsmöglichkeiten bieten. Dies kann auch in unseren Gärten mit ein wenig Mut zur Wildnis verwirklicht werden“, ist sich der Pressesprecher sicher.

Ein Reisighaufen, mit Laub überschichtet und oben gegebenenfalls mit Folie gegen Nässe abgedeckt, bildet beispielsweise einen attraktiven Schlafplatz für Igel.

Meldung vom 10.11.2015

Meldung vom: 10.11.2015