Kfz-Zulassung wird ab 2. November 2012 einfacher

An- und Abmelden in anderen Landkreisen möglich

Regen. Die Zulassung von Kraftfahrzeugen wird in weiten Teilen Niederbayerns einfacher. Ab Freitag, 02. November 2012,  können die Bewohner aus sieben Gebietskörperschaften ihre Fahrzeuge auch in einer anderen als der eigenen Gebietskörperschaft an- oder abmelden und andere Zulassungsvorgänge vornehmen.  Im Einzelnen sind dies die Landratsämter Dingolfing-Landau, Rottal-Inn, Regen, Straubing-Bogen und Deggendorf sowie die kreisfreien Städte Passau und Straubing.

Bürgerfreundlichkeit, Umweltfreundlichkeit und ein modernes kundenorientiertes Image der Zulassungsbehörden waren ausschlaggebende Faktoren für dieses Zulassungsprojekt. Es bietet den Bürgern, Fahrzeughändlern, Versicherungsvertretern und Zulassungsdiensten die Möglichkeit, ab 02. November 2012 nicht mehr nur bei der für den Wohnort/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde, sondern bei jeder der teilnehmenden Zulassungsbehörden Zulassungsvorgänge vorzunehmen. Auch Wunschkennzeichen aus dem Heimatlandkreis des zulassenden Bürgers können aufgrund der Vernetzung der Behörden zugeteilt werden. Besonders Händler und Zulassungsdienste ersparen sich durch die erweiterte Zuständigkeit weite Wege in mehrere Zulassungsbehörden.

Im Zuge der Umsetzung des Zulassungsprojekts mussten verschiedene Abstimmungsgespräche unter den beteiligten Zulassungsbehörden durchgeführt werden, nun steht das Projekt in den Startlöchern. Bereits vorab weist das Landratsamt Regen darauf hin, dass festgelegt wurde, dass ab Beginn des Projekts bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland die vom Gesetzgeber und Ministerium verbindlich geforderte Identifizierung des Fahrzeugs von allen beteiligen Behörden durchzuführen ist. Eine Identifizierung erfolgt entweder durch die  Vorführung des Fahrzeugs bei der Behörde oder einer Überwachungsorganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ etc).  Sollte also keine Identifizierungsbescheinigung einer Überwachungsorganisation vorliegen, so muss das Auto bei der Anmeldung vorgeführt werden. Die Mitarbeiter der Zulassung sind in allen teilnehmenden Gebietskörperschaften angewiesen, dann die Identifizierung vorzunehmen. Dies sollten Autobesitzer von allen importierten Fahrzeugen beachten, diese Regelung gilt auch für Re-Importe. 

Meldung vom: 11.12.2013