Kindeswohl erkennen – Was ein Kind braucht, um sich gesund entwickeln zu können

 - Referentin Kathrin Binder von KoKi (2.v.li.) mit den Teilnehmerinnen. Foto: Mies,  Landkreis Regen Das Familienbüro KoKi ist Anlauf- und Koordinationsstelle im Bereich Früher Hilfen. Im Rahmen der Netzwerkarbeit hat KoKi kürzlich einen Workshop für Ehrenamtliche zum Thema „Kindeswohlgefährdung erkennen und richtig handeln“ angeboten. „Gerade auch für Ehrenamtliche, die mit Kindern arbeiten, ist es notwendig sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen“, sagt Kathrin Binder vom Familienbüro Koki.

Eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu erkennen ist oftmals schwierig.
Es werden in der Arbeit mit Kindern und Familien vielleicht Beobachtungen gemacht oder Auffälligkeiten festgestellt, die einem beunruhigen. Was tut man dann und wie geht man damit um? Dieses Thema hat Kathrin Binder aufgegriffen. „Um über eine mögliche Kindeswohlgefährdung sprechen zu können, ist es erst mal wichtig herauszustellen, was denn überhaupt ein Kind braucht, um sich positiv entwickeln und entfalten zu können“, stellte sie eingangs fest.

„Was ist genau eine Kindeswohlgefährdung und wie stelle ich sie fest oder welche Formen gibt es?“, dieser Frage gingen die Teilnehmer nach und dabei wurden unterschiedliche Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung erarbeitet. Hier wurde ganz schnell klar, dass diese Aufzählung keinesfalls einfach ist. „Oft kommen viele einzelne Punkte zusammen, die dann in der Summe zu betrachten sind“, so die Referentin in ihrem Vortrag. Die Fachkraft von KoKi gab außerdem wichtige und wertvolle Tipps und zeigte mögliche Vorgehensweisen auf. Die Teilnehmer wurden darüber informiert, wie sie sich bei der Vermutung einer Kindeswohlgefährdung verhalten und damit umgehen können.

Hierbei verwies Kathrin Binder auch auf die Hilfs- und Unterstützungsangebote im Landkreis hin und stellte abschließend fest, dass es einige Möglichkeiten gibt, wo sich Familien Unterstützung holen können, um einer eventuellen Gefährdung des Kindeswohls vorzubeugen.

Meldung vom: 07.01.2016