Welche Vorteile bietet die kommunale Wärmeplanung? Die kommunale Wärmeplanung zielt darauf ab, einen Plan zu entwickeln, der beschreibt, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder Gemeinde zukünftig klimaneutral gestaltet werden kann. Im Fokus steht dabei insbesondere die langfristige Umstellung fossiler, dezentraler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Alternativen.
Hierzu werden vor allem Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, bestehende Wärmenetzregionen oder Wasserstoffnetzwerke auf ihre Potenziale zur Umgestaltung und Erweiterung hin analysiert.
Die Kommunen können durch klimaneutrale Wärmeerzeugung ihre Abhängigkeit von Brennstoffimporten reduzieren und lokale Ressourcen für die Wärmeerzeugung optimal nutzen. Gleichzeitig bieten sie ihren Einwohnern und Unternehmen langfristige Planungssicherheit. Dies steigert die Attraktivität der Kommune als Wohn- und Wirtschaftsstandort und fördert die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe.
Auch Hauseigentümern bringt die kommunale Wärmeplanung Vorteile: Sie erhalten Klarheit über zukünftige Wärmeversorgungsoptionen. So könnte beispielsweise der Einbau einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung entfallen, wenn die Planung vorsieht, das Gebiet in naher Zukunft an ein Fernwärmenetz anzuschließen. Darüber hinaus können Hausbesitzer unabhängiger von Brennstoffimporten und deren Preisschwankungen werden.
Wärmewende in Bayern
Welche Vorteile bietet die kommunale Wärmeplanung? Die kommunale Wärmeplanung zielt darauf ab, einen Plan zu entwickeln, der beschreibt, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder Gemeinde zukünftig klimaneutral gestaltet werden kann. Im Fokus steht dabei insbesondere die langfristige Umstellung fossiler, dezentraler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Alternativen.
Hierzu werden vor allem Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, bestehende Wärmenetzregionen oder Wasserstoffnetzwerke auf ihre Potenziale zur Umgestaltung und Erweiterung hin analysiert.
Die Kommunen können durch klimaneutrale Wärmeerzeugung ihre Abhängigkeit von Brennstoffimporten reduzieren und lokale Ressourcen für die Wärmeerzeugung optimal nutzen. Gleichzeitig bieten sie ihren Einwohnern und Unternehmen langfristige Planungssicherheit. Dies steigert die Attraktivität der Kommune als Wohn- und Wirtschaftsstandort und fördert die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe.
Auch Hauseigentümern bringt die kommunale Wärmeplanung Vorteile: Sie erhalten Klarheit über zukünftige Wärmeversorgungsoptionen. So könnte beispielsweise der Einbau einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung entfallen, wenn die Planung vorsieht, das Gebiet in naher Zukunft an ein Fernwärmenetz anzuschließen. Darüber hinaus können Hausbesitzer unabhängiger von Brennstoffimporten und deren Preisschwankungen werden.
Kommunale Wärmeplanung in Bayern
So wird es in Bayern gehandhabt Eine direkte Übertragung von Aufgaben durch den Bund an die Kommunen ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Daher verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Länder, eine kommunale Wärmeplanung sicherzustellen. In einem Flächenland wie Bayern ist eine zentrale Umsetzung jedoch nicht praktikabel, da lokale Gegebenheiten besser von den Kommunen selbst beurteilt werden können. Deshalb sieht das WPG die Kommunen als zentrale Akteure vor, und Bayern hat sie als planungsverantwortliche Stellen benannt.
Die hierfür notwendigen Regelungen wurden in die Verordnung zur „Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften“ integriert, am 18. Dezember 2024 vom Kabinett beschlossen und traten am 2. Januar 2025 in Kraft.
Die Kommunale Wärmeplanung enthält folgende Teilstücke:
Eignungsprüfung: Untersuchung der beplanten Gebiete auf ihre Eignung für Wärme- und/oder Wasserstoffnetze
Bestandsanalyse: Erfassung und Analyse der aktuell vorliegenden Wärmeversorgung
Potenzialanalyse: Ermittlung räumlich differenzierter Potenziale zur Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien, zur Wärmespeicherung, zur Nutzung von Abwärme sowie zur Energieeinsparung
Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios mit Zwischenschritten für die Jahre 2030, 2035 und 2040
Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und Darstellung der Wärmeversorgungsarten. Dabei stehen folgende Arten zur Auswahl:
Wärmenetzgebiet
Wasserstoffnetzgebiet
Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung
Prüfgebiet (Wärmeversorgungsart noch unklar)
Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios
Wir unterstützen Sie:
Wir unterstützen Sie gerne im Bereich der Kommunalen Wärmeplanung. Das Beratungsteam des Landkreises Regen erweitert kontinuierlich sein Angebot, um Städten und Gemeinden beim Einstieg in die Kommunale Wärmeplanung (KWP) und bei der Klärung grundlegender Fragen zu helfen. Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) am 1. Januar 2024 bieten wir Ihnen Orientierung zu den Aufgaben, die sich aus der Verpflichtung für Ihre Kommune ergeben. Seien es Leitfäden oder Ausschreibungsvorlagen sowie Anbieterlisten oder Fragen zu Förderungen – melden Sie sich gerne bei unserer Klimaschutzkoordination.