Kreisjugendamt erinnert an noch fehlende Vereinbarungen

Vereinbarungen mit den Vereinen und Verbänden – Frist läuft noch bis 30. April

Regen. Durchaus zufriedenstellend läuft der momentane Rücklauf der Vereinbarungen im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG), sind sich Jugendamtsleiter Martin Hackl und Kommunaler Jugendpfleger Dirk Reichel einig. Über die Hälfte der angeschriebenen Vereine und Verbände im Landkreis Regen haben sich auf den Erstversand der Vereinbarungen nach Paragraf 72a SGB VIII beim Kreisjugendamt zurückgemeldet. „Damit kommen die Vereine nicht nur gesetzlich bestehenden Norm nach, sondern signalisieren damit vor allem, dass sie sich um einen noch besseren Schutz für unsere Kinder und Jugendlichen einsetzen“, berichten Hackl und Reichel unisono.

In der letzten Woche hat das Kreisjugendamt nun an alle Übrigen ein Erinnerungsschreiben versendet. Neue Frist der Abgabe beziehungsweise Rückmeldung ist nun der 30. April. „Wir wünschen uns, dass die nun Angeschriebenen rechtzeitig reagieren, denn die Vereinbarungen sind auch ein Qualitätsmerkmal. Eltern wird dadurch die klare Botschaft übermittelt, dass ihre Kinder bei unseren Vereinen im Landkreis gut aufgehoben sind“, wirbt Reichel für die Einhaltung der Frist.

Auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-regen.de/bkischg) finden die Vereinsverantwortlichen nicht nur sämtliche Dokumente für den Rückversand, sondern auch Hinweise zum Ausfüllen. Eine der beiden Vereinbarungen soll ans Kreisjugendamt zurückgesendet werden, eine verbleibt beim Verein. Das Kreisjugendamt Regen benötigt keine erweiterten Führungszeugnisse oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Ehrenamtlichen. Darüber hinaus wird durch das Kreisjugendamt keine Einsicht in Dokumentationslisten der Vereine vorgenommen oder diese Listen angefordert.

Die Jugendämter sind gesetzlich verpflichtet, mit allen Vereinen und Verbänden, die Jugendarbeit betreiben, eine Vereinbarung im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) zu schließen. Für Rückfragen steht der Kommunale Jugendpfleger Dirk Reichel unter Tel. 09921/601-426 gern zur Verfügung.

Meldung vom: 16.04.2015