Der Schul- und Kulturausschuss als beschließender Ausschuss besteht aus dem Landrat und 12 Kreisräten. Seine Zuständigkeit betrifft alle Fragen der Schulen, für die der Landkreis Schulaufwandsträger ist, sowie für den Vollzug des Einzelplanes 3 des Landkreishaushalts, ausgenommen Unterabschnitt 3600 (Naturschutz und Landschaftspflege);
WeiterlesenLandkreisgremien
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Kreistag bildet aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 7 Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden.
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses – Wahlperiode 2014 – 2020
Kreisausschuss
Dem Kreisausschuss gehören der Landrat und 12 Kreisräte an. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor. In eigener Verantwortung ist er zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten
WeiterlesenJugendhilfeausschuss
Der Kreistag hat den Jugendhilfeausschuss als ständigen beschließenden Ausschuss bestellt. Ihm gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an. Stimmberechtigte Mitglieder sind: der Landrat als Vorsitzender, 8 Mitglieder des Kreistags, 6 vom Kreistag gewählte Frauen und Männer auf Vorschlag der im Landkreis wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
WeiterlesenAusschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen
Als weiteren beschließenden Ausschuss hat der Kreistag den Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen bestellt, der aus dem Landrat und 12 Kreisräten besteht. Der Ausschuss ist zuständig für den Vollzug des Unterabschnitts 3600 des Kreishaushalts, für Fragen der Kreisstraßen,
WeiterlesenKreistag der Wahlperiode 2014 – 2020
Der Kreistag des Landkreises Regen besteht aus der Landrätin Rita Röhrl und 60 Kreisräten.
Er ist die oberste Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen für die Dauer von sechs Jahren gewählt.