Landratsamt erteilt Vorbescheid für Windkraftanlagen in Hintberg

Regen/ Kirchberg i.W. Nach Fachstellenbeteiligung sieht das Landratsamt Regen derzeit keine Hinderungsgründe für einen positiven Vorbescheid für die beiden von der Bürgerwind Bayerwald GbR in Hintberg beantragten Windkraftanlagen. Vor Baubeginn muss jedoch noch die artenschutzrechtliche Verträglichkeit überprüft werden.

Wie bereits mehrmals in der Presse berichtet wurde plant die Bürgerwind Bayerwald GbR auf nördlich von Hintberg gelegenen landwirtschaftlichen Flächen die Errichtung von zwei Windrädern mit jeweils einer Nennleistung von 2,35 MW und einer Gesamthöhe von 185m. Im immissions-schutzrechtlichen Vorbescheidsverfahren waren entsprechend der Antragstellung alle Belange der Zulässigkeit mit Ausnahme des Aspektes der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit zu prüfen. Die im Verfahren beteiligten Fachstellen konnten in diesem Zusammenhang keine Hinderungsgründe erkennen. Damit muss das Landratsamt Regen die grundsätzliche technische Zulässigkeit dieser Anlagen und ihre Verträglichkeit mit bau- und planungsrechtlichen Belangen, sowie im Hinblick auf den Nachbarschutz feststellen. Entscheidend hierfür ist auch der Umstand, dass die beiden Standorte außerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald liegen und daher von den letzten Beschlüssen des Bezirkes Niederbayern nicht betroffen sind. Insoweit handelt es sich um eine sog. gebundene Entscheidung des Landratsamtes, was bedeutet, dass der Antrag aus Rechtsgründen zu genehmigen ist ohne dass dem Landratsamt ein Entscheidungsermessen zusteht.

Vor dem Erlass einer endgültigen Betriebsgenehmigung muss jedoch noch die artenschutzrechtliche Überprüfung stattfinden. Die Erhebungen hierzu sind derzeit im Gange. Soweit sich hierbei relevante Beeinträchtigungen von geschützten Tierarten zeigen könnte eine endgültige Zulassung der Windkrafträder eingeschränkt werden oder gänzlich entfallen.

Da jedoch hinsichtlich aller übrigen Belange die Zulässigkeit geklärt ist wird das Landratsamt Regen allen Haushalten in den umliegenden Ortschaften zur Information den Auflagenkatalog mit Begründung übersenden.

Meldung vom: 08.01.2015