„Landratsamt lässt sich nicht unter Druck setzen“ – Unternehmer kündigt die Aufstellung einer Tafel an

Regen. „Das Landratsamt Regen lässt sich nicht unter Druck setzen“, sagt Heiko Langer, Pressesprecher des Landratsamtes Regen, nachdem der Unternehmer H. B. aus Landau angekündigt hat, dass er in Zwiesel öffentlich eine Prangertafel aufstellen wird. Auf der Tafel soll dann ein bereits wortwörtlich angekündigter Text stehen, der den Mitarbeitern des Landratsamtes vorwirft, dass sie die Errichtung einer ambulant betreuten Wohngruppe verhindern würden. „Dem ist natürlich nicht so“, betont Pressesprecher Heiko Langer und verweist darauf, dass „auch für Investoren, deren Einrichtungen erwünscht sind, das geltende Baurecht gilt.“

Sowohl die zuständigen Mitarbeiter des Landratsamtes, als auch Landrat Michael Adam selbst, hätten die Errichtung der Intensivpflegegruppe stets unterstützt und würden sich freuen, wenn das Landratsamt diese auch genehmigen könnte. „Derzeit können wir dies aber nicht, denn es fehlen seit Monaten noch wichtige Unterlagen“, betont Langer. „Wir haben dem Unternehmer mehrfach, schriftlich und mündlich, präzise gesagt, was fehlt, was er noch liefern muss“, so Langer weiter. Doch anstatt die fehlenden Unterlagen einzureichen, werde von Seiten des Unternehmers die Notwendigkeit der Beibringung bestritten. „Wenn der Unternehmer der Meinung ist, dass es auch ohne die notwendigen Unterlagen eine Genehmigung zu bekommen hat, dann kann er dies, wie jeder andere Bürger auch, beim Verwaltungsgericht einklagen“, stellt der Pressereferent fest. Doch bisher seien den Landratsamtsmitarbeitern auch keine rechtlichen Schritte bekannt, vielmehr werde nun mit der Aufstellung einer Tafel gedroht, so wie der Unternehmer diese unlängst bereits im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung mit einer Kommune in einem anderen niederbayerischen Landkreis mit großem überregionalen Medieninteresse aufgestellt hat. „Die Tafel wird keine Genehmigung bringen“, meint der Pressesprecher. Von Seiten des Landratsamtes würde man sich aber wünschen, dass die notwendigen Unterlagen baldmöglichst nachgereicht werden, denn dann könnte man das Verfahren sicherlich bald abschließen.

Meldung vom: 29.01.2015