Mehr Schutz für das Auerhuhn – Gemeinsames Auerwild-Schutzgebiet der Landkreise Cham und Regen

 - Kartierer Rudi Leitl, Landrat Franz Löffler und Landrat Michael Adam. Foto: Langer/Landkreis RegenKleiner Arber. „Das Auerhuhn hat für unsere Region eine große Bedeutung“, sagt Landrat Michael Adam und auch sein Landratskollege Franz Löffler in Cham weiß um die Bedeutung des Urvogels. Deswegen unterstützen beide Landräte auch die Pläne, ein gemeinsames Auerhuhnschutzgebiet rund um den Arber zu schaffen. Bisher gab es in beiden Landkreisen hierzu eigene Schutzgebietsverordnungen, ab November soll eine gemeinsame Verordnung gelten. Aber nicht nur dies: Zum Schutz des seltenen Vogels wird das Schutzgebiet in Richtung Bretterschachten um ein Drittel erweitert sowie das Wegegebot konkretisiert.

Bei einem gemeinsamen Termin in der Chamer Hütte wurde kürzlich die gemeinsame Verordnung vorgestellt und besprochen. „Mit der Verordnung, die über zwei Landkreisgrenzen und über zwei Regierungsbezirksgrenzen hinweg gelten wird, schaffen wir es, die Zielkonflikte zwischen Tourismus und Naturschutz zu befrieden. Durch das Wegegebot schließen wir keine Menschen von bestimmten Orten aus, lassen aber der Natur und vor allem den Tieren ihren Raum“, erklärt Landrat Adam und sein Chamer Amtskollege Löffler betont, dass man die „Belange von Mensch und Natur unter einen Hut bringen muss.“ Einheimische und Urlaubsgäste wollen die Natur in „allen Facetten“ erleben, so Löffler weiter.

Auch Kartierer Rudi Leitls berichtete davon, dass sich Naturschutz und Tourismus nicht ausschließen müssen, „dies zeigen auch die bisherigen Erfahrungen.“ Er sprach davon, dass sich die Menschen an das Wegegebot halten und dass sich der Auerhuhnbestand insbesondere durch die waldfreien Hochlagen infolge Sturm und Borkenkäferkalamitäten sehr gut entwickelt hat. So finden Experten wie Leitl im Arbergebiet zum Beispiel nach spätestens einer halben Stunde Spuren eines Auerhuhns. Um diesen schützenswerten Bestand nicht zu gefährden müsse man dem Tier ein Refugium geben und so begrüße auch er die aufgenommenen Regelungen sowie die Erweiterung des Schutzgebiets.

Rosemarie Wagenstaller von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regen erinnerte daran, dass das bisherige 1830 Hektar große Auerwildschutzgebiet 1993 als Ausgleich für die damals ausgewiesene Auerhahnloipe entstanden ist.

„Neben der Erweiterung des Schutzgebietes auf dem Gebiet der Gemeinde Bodenmais beinhaltet die neue Verordnung vor allem die Regelung, im Winter nur markierte Wege zu benutzen. Außerdem müssen Hunde im Schutzgebiet ganzjährig angeleint werden“, sagt Lieselotte Bielmeier. Als zuständige Sachgebietsleiterin Umwelt im Landratsamt Regen sei ihr und ihren Kollegen wichtig, dass der Schutz des Auerhuhns im Konsens mit den Bürgern geschehe. Man strebe eine „Besucherlenkung an und keine Aussperrung. Jeder darf auch von November bis Juni auf markierten Wegen wandern, mit Schneeschuhen gehen, radfahren oder skilaufen.“ Zweck der Regelungen sei es, die störempfindlichen Tiere während der Balz, Brut und Jungtieraufzucht möglichst wenig zu beeinträchtigen.

Manfred Hofmeister von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt Regen stellte flankierende jagdliche Schutzmaßnahmen bei natürlichen Feinden des Auerhuhns wie Habicht oder Baum- und Steinmarder vor und betonte, „der Luchs ist unser Partner gegen die zunehmende Fuchspopulation.“

Derzeit läuft das Auslegungsverfahren. Der Verordnungsentwurf mit Lageplan liegt noch bis 7. September beim Landratsamt Regen und den Gemeinden Arnbruck, Bayerisch Eisenstein, Bodenmais und Drachselsried aus. Bürger oder Verbände können bis zu diesem Tag Bedenken und Anregungen im Landratsamt vorbringen, zum 1. November soll die Verordnung dann in Kraft treten.

Meldung vom: 07.01.2016