Neuwahl bei der 24. Pflegekonferenz

 - Helmut Plenk (vorne Bildmitte), vdk-Geschäftsführer und weiterer  Stellvertreter des Landrats, gratulierte Pfarrer Matthias Schricker  (vorne 1.v.re.) zur Wahl. Hinter ihnen (v.li.): der Leiter des  Gesundheitsamtes Dr. Bernhard Edenharter, seine Stellvertreterin Dr.  Carolin Müller, die Referenten Alexander Gmach und Julia Gmach. Vorne  links steht Sozialamtsleiter Horst Kuffner. Foto: KrottenthalerPfarrer Matthias Schricker leitet nun Agenda-Arbeitskreis Soziales

Regen. Bei der 24. Pflegekonferenz im Landkreis Regen, die vom Agenda-Arbeitskreis Soziales veranstaltet wird, gab es einen Wechsel an der Spitze. Nachdem Dekan Josef Ederer den Landkreis Regen verlassen hat, wurde der evangelische Pfarrer Matthias Schricker einstimmig zu seinem Nachfolger gewählt.

Neben den Neuwahlen wurden natürlich auch wieder verschiedene Themen diskutiert. Julia Gmach, die Geschäftsführerin der „Gesundheitsregion plus Arberland“ stellte ihr Aufgabengebiet vor. Sie ging dabei insbesondere auf die Handlungsfelder, wie Gesundheitsförderung und Prävention sowie Gesundheitsvorsorge ein. Gmach wies darauf hin, dass es für diese Bereich bereits zwei Arbeitsgruppen gibt und dass sie auch auf die Unterstützung der Bürger hofft. Sie selbst sei ein Ansprechpartner für die Belange, Fragen und Anregungen im Bereich der Gesundheit von Bürgern und im Gesundheitssektor tätigen Akteuren. Zudem unterstütze sie die Vernetzung bereits vorhandener Institutionen, Handelnden und Strukturen. „Wichtig ist auch der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit allen Akteuren aus dem Gesundheits- und Pflegebereich“, sagt die Geschäftsführerin und weist zudem darauf hin, dass sie gerne entsprechende Projekte und Maßnahmen begleitet und unterstützt.

Im Anschluss referierte Alexander Gmach von der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht, über die bauliche Angleichung der stationären Einrichtungen. „Die am 1. September 2011 in Kraft getretene Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz setzt neue bauliche Mindeststandards bei der Errichtung neuer Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe“, sagt er und weist darauf hin, dass neue Mindestgrößen für Zimmer, sowie Regelungen zur Rollstuhlgeeignetheit des Gebäudes gelten.

Ziel der Verordnung sei es, die Barrierefreiheit des Wohnumfeldes sicherzustellen, so dass es für ältere Menschen oder solche mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar ist. Zudem soll über großzügigere Dimensionierung der Wohn- und Bewegungsflächen eine allgemeine Steigerung der Wohnqualität erreicht werden.

Doch nicht nur für Neubauten, sondern auch für bereits bestehende Einrichtungen gilt die Pflicht die neuen Standards in teilweise kostspieligen Baumaßnahmen umzusetzen. „Die vom Gesetzgeber hierfür vorgesehene Frist endet mit Ablauf des August 2016“, betont Alexander Gmach.

Die Umsetzung dieser baulichen Angleichung wird von der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht, kurz FQA (früher Heimaufsicht) überwacht. Im Rahmen des Umsetzungsverfahrens können die Träger der Einrichtungen bei der Behörde auch Fristverlängerungen und Befreiungen beantragen, etwa wenn die Umsetzung der neuen Anforderungen für die Träger wirtschaftlich nicht zu schultern wäre. In seinem Vortrag informierte der Referent auch über das Antragsverfahren.

Meldung vom 20.01.2016

Meldung vom: 25.01.2016