Pflegeunternehmer Buchban unterliegt im Rechtsstreit gegen das Landratsamt Regen

Heute wurde vor dem Verwaltungsgericht Regensburg die Klage des Pflegeunternehmers Hans Buchban gegen das Landratsamt Regen auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau des alten Pfarrhofs in Zwiesel verhandelt.

Die Baugenehmigung konnte bisher nicht erteilt werden, weil Buchban dem Landratsamt kein Lärmgutachten nach der sog. TA-Lärm vorgelegt hat. Das Landratsamt sieht die Vorlage eines solchen Gutachtens, in Übereinstimmung mit der Regierung von Niederbayern und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als zwingend erforderlich an. Buchban hingegen vertrat bislang die Auffassung, dass ein derartiges Gutachten für sein Vorhaben nicht erforderlich sei, und hat deshalb das Landratsamt Regen auf Erteilung der Baugenehmigung verklagt.

Im heutigen Urteil wurde allerdings die Klage abgewiesen und somit die Rechtsmeinung des Landratsamtes vollumfänglich dahingehend bestätigt, dass der Bauherr ein Gutachten nach der TA-Lärm vorzulegen hat. Der Kläger hat zudem auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Gericht hat allerdings die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen.

„Wir rechnen damit, dass wir das schriftliche Urteil im Laufe der nächsten Woche bekommen“, so stellvertretender Pressesprecher Günther Weinberger. „Wenn Herr Buchban dem Landratsamt nun das geforderte Gutachten vorlegt, und uns die Urteilsbegründung zugegangen ist, werden wir die Genehmigungsfähigkeit selbstverständlich erneut überprüfen. Es könnte aber nach heutiger Meinung des Gerichts auch der Fall sein, dass Herr Buchban einen gänzlichen neuen Bauantrag stellen muss“.

Meldung vom: 26.08.2015