Referat – Information zur Grundsicherung

Am Freitag, den 30. Januar 2015 wurde die bisher sehr erfolgreiche Vortragsreihe für Senioren im Landratsamt, initiiert von der Kreis-Seniorenbeauftragten Christine Kreuzer, fortgesetzt.

Die Grundsicherung war das Thema, für das Christine Kreuzer in Hans Wühr, Sachgebietsleiter der Sozialverwaltung im Landratsamt den richtigen und äußerst fachkundigen und kompetenten Referenten gewinnen konnte. An die 30 Zuhörerinnen und Zuhörer, unter ihnen natürlich Seniorenbeauftragte aus dem ganzen Landkreis, sind gekommen, um sich informieren zu lassen. Hans Wühr stellte zu Beginn die sehr vielschichtige Arbeit der Sozialverwaltung vor, bevor er zum Thema Grundsicherung – die eigentliche Sozialhilfe – kam.

Mit einer Powerpoint Präsentation erklärte er die zwei Möglichkeiten der Inanspruchnahme. Zum einen im Rahmen von Hartz IV – wenn die Antragsteller noch im erwerbsfähigen Alter sind und zum anderen im Rentenalter ab 65 Jahren. Der für die Sicherstellung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt wird nach Regelbedarfsstufen gewährt. 399,– € ist derzeit der Höchstbetrag bei der Grundsicherung für eine alleinstehende Person. Zusätzlich werden Leistungen für die Unterkunft in Höhe der angemessenen Aufwendungen erbracht. Angerechnet werden aber in jedem Fall das eigene Einkommen / die Rente, eigene Ersparnisse, Versicherungen, Bausparverträge u.ä. und auch Mietfreiheit durch dauerhaftes Wohn- und Bleiberecht.

Wie individuell im Einzelfall ein Anspruch und die Berechnung sind, zeigte Hans Wühr in einigen Beispielen auf. Auch das der Gesetzgeber ganz strenge Regelungen und Vorgaben für die Grundsicherung vorgibt und dem Sozialamt damit fast kein Ermessensspielraum bleibt, erklärte Hans Wühr den interessierten Zuhörern, die auch gleich fleißig Fragen stellten.

Zum Schluss bedankte sich Christine Kreuzer bei Hans Wühr für den informativen Vortrag und die Zuhörer bestätigten dies mit reichlichem Applaus.

Meldung vom: 03.02.2015