Schonzeitaufhebung bis zum 15. Juni

Keiler und nicht zur Aufzucht benötigte Bachen dürfen jetzt auch erlegt werden

Regen. Das Landratsamt Regen hat, wie andere Landratsämter in Ostbayern, die Schonzeit für Keiler und nicht zur Aufzucht benötigte Bachen in allen Gemeinschafts-, Eigen- und Staatsjagdrevieren im Landkreis Regen zeitlich befristet bis einschließlich 15. Juni 2018 aufgehoben.

Die Anzahl der erlegten Keiler und nicht zur Aufzucht benötigten Bachen, die in diesem Zeitraum erlegt werden, sind neben dem Eintrag in die Streckenlisten A zusätzlich bis spätestens 30. Juni der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Regen mitzuteilen. Zudem ist ein genaues Ansprechen der zu erlegenden Stücke vorzunehmen.

Die Mitarbeiter des Landratsamtes weisen darauf hin, dass die Schonzeit für zur Aufzucht benötigter Bachen strikt zu beachten ist. „Das Erlegen einer zur Aufzucht benötigten Bache stellt eine Straftat nach dem Bundesjagdgesetz dar“, betont der Pressesprecher und er weist zudem darauf hin, dass „die tierschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind und dass die Schonzeitaufhebung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.“

 

Meldung vom: 14.03.2018