Stabilisierungshilfe: Das lange Warten auf eine Entscheidung

Im Landkreis hoffen viele Kommunen auf Gelder aus dem Fördertopf

Regen. „Wird das halbe Dutzend erreicht?“ Diese Frage stellen sich nun insgesamt fünf der diesjährigen acht Antragssteller aus dem Landkreis Regen auf Stabilisierungshilfe. Grundsätzlich ist das Stabilisierungshilfeprogramm des Freistaates Bayern, das 2013 für besonders finanz- und strukturschwache Kommunen eingeführt wurde, eigentlich nur auf einen Zeitrahmen von fünf Jahren ausgelegt. „Bei Vorliegen einer besonderen Bedarfslage können jedoch auch Hilfsleistungen über diesen Zeitrahmen hinaus gewährt werden“, sagt der Staatliche Rechnungsprüfer Roland Wölfl.

Gerade hier liegt in diesem Jahr nun die besondere Spannung. „Nachdem die Gemeinden Bayerisch Eisenstein, Frauenau, Langdorf, Lindberg sowie die Stadt Zwiesel bereits mit fünf Zuweisungen bedacht wurden, ist es nun besonders interessant, ob eine besondere Bedarfslage anerkannt wird“, erklärt Wölfl und sein Kollege Michael Reiter ergänzt: „So bedurfte es in diesen Fällen weiterer Begründungen und Berechnungen, welche die finanzielle und strukturelle Härte belegen beziehungsweise aufzeigen. Darüber hinaus mussten auch die Konsolidierungsprogramme fortentwickelt werden.“

Die Hoffnung auf eine weitere Zuweisung dürfte aber berechtigt sein, sind sich beide einig. Zwar ist auch im Landkreis Regen bei den kommunalen Haushalten ein finanzieller Aufschwung allmählich erkennbar, aber gegenüber den restlichen Entwicklungen im Freistaat, insbesondere in den Speckgürteln und den Ortschaften entlang der Autobahn, dürfte man dennoch weiterhin das Nachsehen haben. „Man könnte es so sagen, während sich bei uns allmählich die Haushaltslagen normalisieren, ist man mancherorts schon längst schuldenfrei beziehungsweise kann mit einer Rücklagenbildung beginnen“, stellt Reiter fest und „nachdem bei uns aber immer noch ein gewaltiger Schuldenberg drückt und dieser mit teils schweren Konsolidierungen angegangen werden muss, dürfte somit im Endeffekt auch die besondere Bedarfslage dokumentiert sein.“ Ansonsten bestehe auch die Gefahr, „dass unsere Kommunen auf Dauer weiter strukturell und finanziell gegenüber den Ballungsregionen abgehängt werden.“ Die Ausgleichswirkungen über den kommunalen Finanzausgleich würden hier alleine „leider nicht ausreichen“, betont Wölfl und darüber hinaus bestehen – neben dem finanziellen Aspekt – „auch nach wie vor allgemeine strukturelle und demographische Defizite, denen man ohnehin teilweise nur schwer begegnen kann.“

Wer aber weiterhin im Stabilisierungshilfeprogramm dabei sein will, muss neben den Voraussetzungen einer strukturellen bzw. finanziellen Härte auch sein Konsolidierungsprogramm fortschreiben beziehungsweise beibehalten. „Ein großer Fokus wird seitens des Finanzministeriums auch auf die Entschuldung gelegt, das heißt, hier müssen die Antragssteller besonders darlegen, wie sich diese entwickelt hat und wie diese weiter begrenzt werden kann“, so Wölfl weiter. Insofern fielen dazu in den letzten Monaten öfters Begriffe wie „Schulden(ober)grenze“ oder „Neuverschuldungsbremse“, die in manch Gremien beschlossen oder gegebenenfalls seitens des Landratsamtes vorgegeben wurden. Hauptziel der Stabilisierungshilfe ist und bleibt, die sogenannte finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen oder zu kräftigen. „Gerade bei hoch verschuldeten Kommunen bietet die Rückführung der Verschuldung und somit des Schuldendienstes hier enormes Potential. Darum heißt es für die Stabilisierungshilfekommunen primär Sondertilgungen und Umschuldungen zu nutzen sowie Kredite zu vermeiden“, erklärt Reiter.

Die staatlichen Rechnungsprüfer am Landratsamt Regen standen auch in diesem Jahr den Kommunen im gesamten Verfahren mit Rat und Tat zur Seite und achten darauf, dass sämtliche Unterlagen nicht nur richtig, sondern auch form- und fristgerecht eingereicht werden. „Das Antragsverfahren wird dabei von Jahr zu Jahr komplexer und aufwändiger, einfach ein paar Zeilen zu schreiben und eine Wunschsumme zu nennen genügt hier beileibe nicht“, betonen Reiter und Wölfl. Erstmals seit Einführung des Verfahrens wurde in diesem Jahr auch auf einen komplett papierlosen Antrag umgestellt.

Ob die Anträge auch in diesem Jahr positiv verbeschieden werden, wird man Anfang Oktober sehen. Nachdem im weiteren Verfahrensweg nun die Anträge von der Regierung beziehungsweise dem Finanzministerium bewertet und vorgeprüft werden, entscheidet dann der sogenannte Verteilerausschuss, bestehend aus Vertretern der Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und des Innern, für Bau und Verkehr sowie der kommunalen Spitzenverbände, über die genauen Zuweisungsbeträge, Verwendungszwecke und gegebenenfalls auch über zu erfüllende Auflagen oder Bedingungen.

„Wir hoffen auch in diesem Jahr, dass unsere Antragsteller positiv bedacht werden. Denn die Hilfsleistungen der vergangenen Jahre haben nachweislich gut getan, um die Finanzprobleme nachhaltig anpacken zu können“, sind sich die staatlichen Rechnungsprüfer einig. „Allerdings würden wir uns wünschen, dass die Kriterien,  vor allem im strukturellen Bereich, etwas angepasst werden, damit noch weitere Kommunen in unserem Landkreis von diesem Hilfsprogramm profitieren könnten“, erklären Wölfl und Reiter abschließend.

Weitere Informationen
Anträge kamen im Jahr 2018 aus: Bayerisch Eisenstein, Bodenmais, Böbrach, Frauenau, Langdorf, Lindberg, Regen und Zwiesel. Keine Antragsstellung erfolgte mehr seitens der Gemeinde Arnbruck.

Weitere Hinweise zum Verfahren können auch der Internetseite www.stmflh.bayern.de/kommunaler_finanzausgleich/bedarfszuweisungen / entnommen werden.

 

Meldung vom: 07.06.2018