Vogelschutz während der Nist- und Brutzeit

Hackschnitzelhaufen beliebte Nistplätze – besondere Vorsicht geboten

Regen. Die Nistplätze der Vögel unterscheiden sich von Art zu Art. Die meisten Singvögel bevorzugen dichte Hecken, wo sie vor Fressfeinden, wie Katzen gut geschützt sind. Zum Schutz dieser Nistgelegenheit verbietet das Naturschutzgesetz das Zurückschneiden von Hecken und Feldgehölzen im Zeitraum von März bis einschließlich September. Teilweise nutzen die Vögel aber auch andere Strukturen, wie etwa Hackschnitzelhaufen, die nach dem Häckseln noch längere Zeit vor Ort liegen gelassen werden. In der Vogelbrutzeit vom 1. März bis 30. September sollte der Besitzer möglichst bei allen Maßnahmen an Bäumen, Hecken und insbesondere bei Hackschnitzelhaufen auf vorhandene Vogelnester und ihre Bewohner besondere Rücksicht nehmen, darauf weisen die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regen hin. Vor Arbeitsbeginn sollte demnach eine sorgfältige Erkundung der Hackschnitzelhaufen stehen und untersucht werden, ob im Bodenbereich Nester vorhanden sind. Spuren von Vogel Kot oder Eierschalen von brütenden Vögeln weisen ebenso darauf hin, wie die ständige An- und Abflugtätigkeit der Vogeleltern.

Sollte einer der genannten Hinweise vorhanden sein, dürfen Nester weder beschädigt noch entfernt werden. Das Beschädigen oder Zerstören von Nestern ist gesetzlich untersagt. Viele Tierarten sind darauf spezialisiert, in totem Unterholz zu leben und dort ihren Nachwuchs großzuziehen. Auch diesen Arten bieten die gelagerten Hackschnitzel die idealen Voraussetzungen. Ein bei den Menschen beliebter Vogel, das Rotkehlchen, schläft, brütet und jagt in Haufen aus Schnittholz und Hackschnitzel nach Nahrung. Diese Hackschnitzel dienen aber nicht nur dem Rotkehlchen als Zufluchtsstätte, auch Amseln und eine Reihe weiterer Vogelarten verkriechen sich nicht nur bei Gefahr gern in die Hackschnitzelhaufen.

Um eine Gefährdung der Vögel zu vermeiden, sollten Haufen auf keinen Fall während der Brutsaison der Vögel verkleinert oder beseitigt werden. Sollte dennoch eine Entnahme notwendig sein, dann wird empfohlen stets von oben einige Schichten zu, da sich im unteren Bereich mit großer Wahrscheinlichkeit Vögel und andere Tiere häuslich eingerichtet haben. Auch eine regelmäßige Kontrolle kann zum Wohle der Tiere und dem Erhalt der Vogelarten beitragen.

Meldung vom: 08.07.2015