Vorerst dezentrale Unterbringung statt Gemeinschaftsunterkunft

 - Ankunft von Asylbewerbern in Poschetsried. Foto: Landkreis Regen, LangerRegen. In den Tagen nach Pfingsten werden in der ehemaligen Pension Falter im Ortsteil Poschetsried erneut Asylbewerber einziehen. Genutzt wird das Haus aber nicht, wie bisher geplant, als Gemeinschaftsunterkunft mit bis zu 140 Personen durch die Regierung von Niederbayern, sondern vorerst dezentral durch den Landkreis Regen. Dies hat das Landratsamt Regen in einer Pressemeldung mitgeteilt.

Nachdem kurzfristig dringend weitere passende Quartiere im Landkreis Regen benötigt werden, entschlossen sich die Verantwortlichen im Landratsamt zur vorübergehenden dezentralen Nutzung des Hauses. „Da die Stadt Regen die Umnutzung der Pension in eine Gemeinschaftsunterkunft erneut widerrechtlich abgelehnt hat und gegen die Pläne der Regierung auch eine Petition im Landtag eingelegt wurde, ist klar, dass sich die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft zumindest um Monate verzögern wird“, sagt der Landkreispressesprecher Heiko Langer. Und da passender Wohnraum für Asylbewerber sehr knapp sei, der Landkreis aber laufend weitere Zuweisungen erhalte, habe man sich zur dezentralen Belegung entschlossen. Eine solche Interimsbelegung wurde auch schon andernorts, zum Beispiel im Landkreis Passau, praktiziert. Eine Gesamtzahl von 60 Bewohnern soll in Poschetsried nicht überschritten werden. Proteste von Seiten der Bevölkerung erwartet Langer hier nicht: „Die jetzige Nutzung entspricht exakt den Vorschlägen der Poschetsrieder Bevölkerung. Es hieß immer, dass eine Gemeinschaftsunterkunft mit bis zu 140 Personen zu groß sei, man mit einer kleineren Zahl aber durchaus leben könne. Zudem betonten die Anwohner, dass sie grundsätzlich nichts gegen Asylbewerber im Ort hätten. So dürfte die geplante Größe ihren Wünschen sehr entgegenkommen.“

Für die Erstbelegung rechnet der Pressesprecher mit bis zu 20 Asylbewerbern. Die Regierung habe dem Landkreis angekündigt, dass man ab sofort mit einer wöchentlichen Zuweisung von bis zu 20 Personen rechnen müsse, deswegen sei auch klar, dass man in den kommenden Wochen und Monaten weitere neue Unterkünfte im Landkreis Regen finden müsse. Hier sei man derzeit bei der Prüfung der Angebote, so Langer weiter.

Wie es letztendlich in Poschetsried weiter geht, könne er nicht sagen. „Das liegt letztendlich in den Händen des Eigentümers und der Regierung“, so der Pressesprecher weiter. Aus rechtlicher Sicht des Landratsamtes spreche nichts gegen eine Gemeinschaftsunterkunft. Doch solange im Landtag nicht über die Petition entschieden wurde, könne in der Regel das Landratsamt die Baugenehmigung für die geplante Maßnahme nicht erteilen. Nach Abschluss des Petitionsverfahrens müsse das Amt das Vorhaben aber – unabhängig der Meinung des Ausschusses – nach eindeutiger Rechtslage genehmigen, wenn seitens der Eigentümer am Antrag auf Nutzungsänderung festgehalten werde. Eine rechtliche Bindewirkung eines Petitionsausschuss-Beschlusses auf ein laufendes Genehmigungsverfahren gibt es nicht.

Meldung vom: 07.01.2016