Weiterhin Aufstallungspflicht für Geflügel

Weiterhin Aufstallungspflicht für Geflügel Aufgrund der aktuellen Geflügelpestfälle in Hausgeflügelbeständen in niederbayerischen und oberpfälzischen Landkreisen, weist das Veterinäramt Regen nochmals auf die Einhaltung der seit 18.11.2016 bestehenden allgemeinen Aufstallungspflicht für Geflügel hin. Bei einem der letzten Ausbrüche im Landkreis Regensburg in einem Hausgeflügelbetrieb war ein Hobby-Betrieb beteiligt, der sein Geflügel nicht wie behördlich angeordnet aufgestallt hatte.

Das Nichtbeachten der Aufstallungspflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft. Aufgrund der anhaltenden schnellen Verbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln in ganz Deutschland und 23 europäischen Staaten besteht weiterhin ein hohes Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte. Deshalb müssen Geflügelhalter auch weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten. Weitere Fachinformtionen finden sich auf der Internetseite des Landratsamtes https://www.landkreis-regen.de/aviaere-influenza-vogelgrippe/artikel/150/3436/14713/

Meldung vom: 07.06.2017