Wenn der Bindestrich zum Problem wird

Vermehrte Bürgeranfragen im Landratsamt Regen

Regen. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien bezüglich angeblicher Probleme bei Verkehrskontrollen in Österreich oder Italien, wegen des Bindestriches beim Autokennzeichen im Fahrzeugschein, haben bereits viele Landkreisbürger in der Zulassungsstelle wegen einer Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere angefragt.

Eine Änderung der Papiere ist nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie nicht notwendig. Es sind beide Schreibweisen, also mit oder ohne Bindestrich, gültig. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden hierüber bereits informiert. So ist eine Änderung der Fahrzeugpapiere von Amts wegen nicht veranlasst. Eine Änderung ist zwar auf Wunsch möglich, erfordert aber die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheines. Die Gebühren hierfür betragen 11,20 Euro. Einen Verzicht auf die Gebührenerhebung ist für Bayern nicht vorgesehen.

Das Bayerische Verkehrsministerium hat auf Anfrage zudem mitgeteilt, dass es bei der Nachprüfung von vermeintlichen Bestrafungen im Ausland festgestellt habe, „dass die unterschiedliche Darstellung des Kennzeichens nicht der kausale Grund für die zum Teil erheblichen Bußgelder war, sondern allenfalls im Rahmen der Ahndung von Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten im Bereich des gewerblichen Personen- oder Güterverkehrs am Rande Erwähnung fand.“  Dort sehe man derzeit auch keinen Handlungsbedarf, da beide Schreibweisen, mit und ohne Bindestrich, nach wie vor gleichberechtigt sind.

Meldung vom: 10.12.2013