Wichtige Frist für Lastwagenfahrer

Landratsamt Regen weist auf Fristende im September hin

Regen. Am 09. September 2014 endet für viele Lastkraftwagenfahrer die Frist für die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).

Werden die vorgeschriebenen Fortbildungen nicht bis zum Stichtag nachgewiesen, dürfen keine gewerblichen Fahrten mehr durchgeführt werden! Aufgrund des zu erwartenden Ansturmes bei den Fahrschulen und Ausbildungsstätten zum Fristablauf, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde den betroffenen Kraftfahrern, zur Vermeidung eines Termin-Engpasses, rechtzeitig Termine für die Weiterbildung einzuplanen.

Unternehmen sollten auf die rechtzeitige Fortbildung der eingesetzten Fahrer achten. Die Weiterbildungspflicht gilt gleichermaßen für Aushilfsfahrer. Die erfolgte Weiterbildung muss in den Führerschein eingetragen werden (Schlüssel 95). Die entsprechenden Teilnahmebestätigungen sind hierzu bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Das Mitführen der Bescheinigungen alleine gilt bei Verkehrskontrollen nicht als Nachweis.

Zur Vermeidung von Ausfallzeiten wird empfohlen den Antrag auf Eintrag der Berufskraftfahrerqualifikation rechtzeitig vor Fristablauf bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

Meldung vom: 27.03.2014