Wohngeld steigt – Gesetzesänderung führt zu einer Erhöhung ab Januar

Regen. Das Wohngeld steigt im kommenden Jahr um rund sieben Prozent. Das hat die Wohngeldstelle im Landkreis Regen in einer Pressemitteilung mitgeteilt. Demnach befindet sich der Landkreis Regen in Mietstufe I von VI Mietstufen.

„Mit der Gesetzesänderung ab 2016 verändern sich auch die bisherigen Höchstbeträge der anrechenbaren Miete“, sagt Landkreispressesprecher Heiko Langer. Die bisherigen Höchstbeträge erhöhen sich demnach wie folgt. Bei einem Ein-Personenhaushalt steigt der Höchstbetrag von 292 Euro auf 312 Euro, bei einem Zwei-Personenhaushalt von 352 Euro auf 378 Euro. Bei einem Drei-Personenhaushalt liegt der neue Höchstbetrag bei 450 Euro, zuvor waren es 424 Euro. Bei einem Vier-Personenhaushalt steigt der Höchstbetrag von 490 Euro auf 525 Euro und bei einem Fünfpersonenhaushalt von 561 Euro auf 600 Euro.  Dabei weisen die Verantwortlichen darauf hin, dass die im laufenden Wohngeldbezug stehenden Haushalte ab Januar 2016 keinen Antrag stellen müssen. Eine eventuelle Wohngelderhöhung wird ab zirka Mitte Januar 2016 von Amts wegen durchgeführt.

Meldung vom 02.12.2015

Meldung vom: 02.12.2015