Kindertagesstätten
Kindertageseinrichtungen ist der Überbegriff für Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte sowie für Kinderhäuser. Grundlage bildet das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) vom 01.08.2005. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt existiert bereits seit 1996. Seit 1. August 2013 besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Krippe oder Kindertagespflege bereits ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Alle Kinderbetreuungssysteme haben den gesetzlichen Auftrag, Kinder zu bilden, zu erziehen und zu betreuen.
Jede Kindertageseinrichtung, sowie jede Großtagespflegestelle benötigt eine pädagogische Konzeption, in der sie ihre Arbeit transparent macht. Nach Art. 19 BayKiBiG ist jede Einrichtung angehalten, diese in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ein erfolgreicher Übergang von der Familie zur Kinderkrippe ist abhängig von der Gestaltung der Eingewöhnungsphase. Wichtig ist der frühzeitige Kontakt zwischen den Eltern und der Erzieherin, damit die Übergangsphase professionell vorbereitet werden kann. Die Dauer und der Ablauf der Eingewöhnung richten sich an den individuellen Bedürfnissen der Kleinkinder und deren Eltern aus. Eltern kommen mit ihren Kindern in den ersten Wochen zusammen in die Kinderkrippe. Nach dem Berliner INFANS-Modell (Lawen, Andres, Hédervári 2000) läuft die Eingewöhnung in vier Phasen ab:
- Grundphase (1-3 Tag)
- Erster Trennungsversuch (ab 4. Tag)
- Stabilisierungsphase (zwischen ca. 1 – 4 Wochen)
- Schlussphase (ca. 2 Wochen)
Der Eintritt in die Grundschule ist für jedes Kind ein bedeutsamer Entwicklungsabschnitt, der erfolgreich begonnen und durchlaufen werden soll. Ein gelungener Übergang vom Kindergarten zur Grundschule beeinflusst die Bewältigungsmöglichkeiten weiterer schulischer Übergänge und ist somit für die gesamte Lebensspanne von Bedeutung. Die Kooperation zwischen Elementarbereich, Primarbereich und Elternhaus wird als wesentlicher Faktor bei der Übergangsbewältigung angesehen.
Kinderhorte sind Einrichtungen in denen überwiegend Kinder ab der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut werden. Sie dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung und ergänzen die familiären und schulischen Entwicklungs- und Lernangebote.
Grundlage bildet das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG). Des weiteren liegen Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten vor.
Kindergärten sind Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder von drei bis sechs Jahren betreut werden. Sie dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung und ergänzen die familiären Entwicklungs- und Lernangebote. Grundlage der pädagogischen Arbeit bildet der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).
Das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) löste am 01.08.2005 das über 30 Jahre lang geltende Bayerische Kindergartengesetz (BayKiG) ab, und formuliert in seiner Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele.
Kinderkrippen sind Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder bis zum Alter von drei Jahren betreut werden. Sie dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung und ergänzen die familiären Entwicklungs- und Lernangebote. Grundlage der pädagogischen Arbeit bildet der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).
Die staatliche Förderung von Betreuungsplätzen in Kinderkrippen erfolgt seit dem 01.08.2005 gemäß dem Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz_(BayKiBiG) mit Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) nach kindbezogenen Förderkriterien.
Im Landkreis Regen gibt es derzeit über 430 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in nahezu jeder Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Seit 1. August 2013 besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Krippe oder Kindertagespflege ab Vollendung des 1. Lebensjahres.
Arbeitsgrundlagen für Kindertagestätten
- Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für Pädagogen
- Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für Träger und Kommunen
- Empfehlungen und Leitlinien für Eltern
- Bayerische Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit