Kommunale Angelegenheiten/Wahlen
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke sind Teil der staatlichen Ordnung und unterstehen der Aufsicht des Staates. Im eigenen Wirkungsbereich der Kommunen ist es Aufgabe der staatlichen Aufsicht, die Rechtmäßigkeit der kommunalen Verwaltungstätigkeit zu überwachen (Rechtsaufsicht). Bei den Aufgaben, die den Kommunen vom Staat übertragen sind, erstreckt sich die staatliche Aufsicht auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns (Fachaufsicht). Ziel der Kommunalaufsicht ist es, die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie ihre Entschlusskraft und Selbstverantwortung zu stärken.