Veterinäramt – Verbraucherschutz

Zu den Aufgaben der Abteilung 5 Veterinäramt/Verbraucherschutz des Landratsamtes Regen gehört der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Hierzu werden Kontrollen und Probeentnahmen auf allen Produktions- und Handelsstufen durchgeführt. Daneben werden Verbraucherbeschwerden entgegengenommen und weiterverfolgt.

Die Organisation und Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Schlachtungen und die Untersuchung auf Rückstande in Lebensmitteln tierischer Herkunft hat ebenfalls eine hohe Bedeutung.

Die Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten ist eine weitere wichtige Aufgabe. Im Vordergrund stehen hierbei Tierseuchen, die aufgrund ihrer direkten Übertragbarkeit vom Tier auf den Menschen und/oder wegen der Verursachung großer Schäden in Nutztierbeständen von besonderer Bedeutung sind (zum Beispiel Tollwut, Geflügelpest, Schweinepest und Maul- und Klauenseuche).
Der Vermeidung der Gefährdung von Mensch und Tier durch Tierkrankheiten dient auch die Überwachung der unschädlichen Beseitigung toter Tiere und des sicheren Umgangs mit tierischen Nebenprodukten.

Eine immer wichtigere Aufgabe liegt im Vollzug des Tierschutzrechts. Hierzu überprüft das Veterinäramt Nutztierhaltungen und gewerbliche Tierhaltungen. Bei möglichen Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen werden auch private Tierhaltungen überprüft. Daneben erfolgen Kontrollen von Tiertransporten und des Viehhandels.

Weitere Aufgaben des Veterinäramtes sind die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs bei Tierärzten und Tierhaltern, der Futtermittelsicherheit und die Durchführung der prämienrelevanten Cross Compliance-Kontrollen im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.

In allen Arbeitsbereichen sind umfangreiche Rechtsvorschriften umzusetzen und deren Einhaltung zu überwachen. Daneben stehen die Mitarbeiter der Abteilung 5 Verbrauchern und Tierhaltern aber auch für Beratung und Auskünfte zur Verfügung.

Meldung vom: 03.05.2018