Probenahmen bei Handelsunternehmen und Landwirten nach den Vorgaben des Nationalen Kontrollprogrammes:
Die entnommenen Futtermittelproben werden an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Oberschleißheim, eingesandt. Die Proben werden untersucht auf:
- Laut Futtermittelrecht verbotene Stoffe (z. B. Tiermehl)
- Chemische Rückstände (z. B. Pflanzenschutzmittel)
- Pilzgifte (z. B. Aflatoxin B 1)
- Inhaltsstoffe (z. B. Eiweißgehalt, Energiegehalt)
Links im Internet
- Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Futtermittelverordnung
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Informationen im BayernPortal