Futtermittelhygiene

Probenahmen bei Handelsunternehmen und Landwirten nach den Vorgaben des Nationalen Kontrollprogrammes:
Die entnommenen Futtermittelproben werden an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Oberschleißheim, eingesandt. Die Proben werden untersucht auf:

  • Laut Futtermittelrecht verbotene Stoffe (z. B. Tiermehl)
  • Chemische Rückstände (z. B. Pflanzenschutzmittel)
  • Pilzgifte (z. B. Aflatoxin B 1)
  • Inhaltsstoffe (z. B. Eiweißgehalt, Energiegehalt)

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Informationen im BayernPortal

 

Meldung vom: 04.11.2024