Chancengleichheit
Chancengleichheit
„ Chancengleichheit bezeichnet in modernen Gesellschaften das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion, der kulturellen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder der sozialen Herkunft, das in den Menschenrechten festgeschrieben ist.“ (Quelle: „Wikipedia“).
Wichtige Menschenrechte, die auch im Landkreis Regen eine große Rolle spielen und deren Bedeutung mit der von Landrat Dr. Ronny Raith in Form einer neu geschaffenen Stabsstelle zum Ausdruck gebracht wird. Am 1. Februar 2024 hat das „Zentrum für Chancengleichheit“ in der Bergstraße 10 in Regen seine Arbeit aufgenommen. Schwerpunkte bilden dabei die Bereiche
Ziel ist es u.a., dass unabhängig von sozialer oder geographischer Herkunft und /oder Einschränkungen jede Person ohne jegliche Benachteiligung die gleichen Chancen bekommen soll, im Rahmen der individuellen Fähigkeiten möglichst viel aus seinem bzw. ihrem Leben machen zu können. Und auch wenn der Landkreis Regen seit jeher im Rahmen seiner Möglichkeiten ein großes Augenmerk auf eine möglichst umfassende Daseinsvor- und –fürsorge seiner Bürgerinnen und Bürger legt, haben gerade die Herausforderungen der letzten Jahre und die damit verbundenen Belastungen den Bedarf und auch den Wunsch nach einer Einheit entstehen lassen, die zusätzlich für möglichst umfassende Chancengleichheit im Landkreis Regen/Arberland Sorge trägt. Wobei besonders zu erwähnen ist, dass der Fokus nicht auf finanziellen Themen liegt, sondern vor allem Chancen durch Information und Bildung, Kommunikation und Vernetzung sowie Koordination und Kooperation geschaffen werden sollen.
„Die Diskussionen hierzu verkürzen sich im Landkreis Regen-ARBERLAND nicht wie so oft auf die aktuelle Genderthematik und begründen dadurch die offene, weitgefasste Begriffswahl. Neben den unstrittig wichtigen Genderfragen geht es um Lebens- und Teilhabeperspektiven für jeden Einzelnen. Dabei geht es um den unterschiedlichen Lebensphasen angepasste Strukturen von Jugendlichen mit Kernaspekten in Bildung, Berufswahl und heimataffinem Lebensgefühl inkl. Mitgestaltungsmöglichkeiten (Stichwort Projekt „Demokratie leben!“) über Familien mit Kernaspekten in Kinder- und Elternbetreuung, Wohnraum, Beruf und Lebensqualität, Kultur und Freizeit bis hin zu den Senioren mit Kernaspekten rund um gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit und Pflege.
Die Aufgaben stellen sich entsprechend in der Daseinsvorsorge, im Bildungsbereich von Schule bis Erwachsenenbildung, in der Fachkräftesicherung – Arbeitsplätze werden nicht mehr der limitierende Faktor sein, sondern deren Besetzung – mit Qualifikation, fallweise sozialer Unterstützung zur Befähigung einer Berufstätigkeit sowie in der Integration von Neubürgern und generell Menschen mit Hilfsbedürfnissen.
Aus dieser Sicht gehört auch dazu, die Belange der Einheimischen zu berücksichtigen und nicht z.B. durch kaufkraftbedingte Verwerfungen am Immobilienmarkt durch Zuwanderung, von außen herangetragene Veränderungen in sozialen Strukturen und Gepflogenheiten (die auf einmal störenden Geräusche normalen Dorflebens), Flächenkonkurrenzen etwa zur Lösung der Energiefragen oder Besucherströme in die Region Nachteile entstehen zu lassen.“