Kreisjugendamt

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Das Kreisjugendamt (Tel. 09921 601-146) nimmt alle Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wahr. Es bietet Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien pädagogische, rechtliche und finanzielle Hilfen an. Hierbei reicht das Angebot von der Beratung in Erziehungsfragen bis hin zu geeigneten Hilfen in Einrichtungen.

Als Partner für Familien und Interessenvertreter von Kindern und Jugendlichen informieren wir Sie gerne.