Die Urkundsbeamten des Kreisjugendamtes Regen sind befugt, Beurkundungen und Beglaubigungen im Rahmen des § 59 Abs. 1 SGB VIII kostenfrei vorzunehmen. Dabei handelt es sich vorwiegend um
- Vaterschaftsanerkennungen,
- Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung (incl. „Scheinväter“ bei Ehelichkeitsvermutung)
- Unterhaltsverpflichtungen (Erstfestsetzung oder Abänderung)
- Erklärungen über das gemeinsame Sorgerecht
Die bei einem Jugendamt vorgenommenen Beurkundungen sind kostenlos. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, das nächstgelegene Jugendamt zur Beurkundung aufzusuchen. Sie müssen sich nicht zu dem Jugendamt begeben, bei dem z. B. eine Unterhaltsbeistandschaft geführt wird. Die Urkunden können aber auch bei jedem Notar oder sonstigen Stellen, z. B. den Standesämtern, soweit es sich um Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft handelt, errichtet werden.
Die unbürokratische Möglichkeit der schnellen und vor allem kostenfreien Vornahme von Beurkundungen im Kreisjugendamt dient unter anderem der Vermeidung von kostspieligen und zeitaufwändigen Vaterschafts- und Unterhaltsverfahren vor Gericht. Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte immer mit der Urkundsstelle vorab telefonisch einen Termin vereinbaren!
Welche Unterlagen sind mitzubringen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ersatzweise: Führerschein (nicht älter als 5 Jahre)
- evtl. Schreiben der Gegenseite, welche Beurkundung verlangt wird
- falls vorhanden, abzuändernder Unterhaltstitel