Tierschutz

Die Aufgabe des staatlichen Tierschutzes dient dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere.

Sie umfasst

  • die Überwachung und Beaufsichtigung von Nutz- und Heimtierhaltungen sowie von Einrichtungen, die einer Erlaubnispflicht nach § 11 des Tierschutzgesetzes unterliegen (z. B. Tierheim, Reit- und Fahrbetriebe),
  • die Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz,
  • die Überwachung des Transportes von Tieren,
  • die Überwachung der tierschutzgerechten Schlachtung und Tötung von Tieren,
  • die Erteilung von Genehmigungen für erlaubnispflichtige Tätigkeiten wie z. B. Betreiben eines Tierheimes,
  • Veranstaltung von Tierbörsen, Unterhalt eines Reit- und Fahrbetriebes, Hundeausbildung,
  • die Organisation und Durchführung von Sachkundeprüfungen,
  • die Beurteilung von Bauvorhaben hinsichtlich Ihrer Tiergerechtheit,
  • Aufklärung und Beratung von Tierhaltern hinsichtlich artgerechter Tierhaltung,
  • Sachverständigentätigkeit für die Haltung von Tieren.

Grundlegende Anforderungen des Tierschutzes für häufig gehalten Tierarten sind unter „Merkblätter“ zusammengefasst.

Formulare

Merkblätter

Links im Internet

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 23.01.2024