Die Überwachung der Gewinnung und des Verkehrs von Lebensmitteln tierischer Herkunft dient dem Verbraucherschutz. Ziel ist die Gewinnung von sicheren für die menschliche Gesundheit unschädlichen Lebensmitteln.
Um diese Aufgaben möglichst effizient und effektiv durchzuführen, arbeiten die Amtstierärzte und Lebensmittelüberwachungsbeamten eng zusammen.
Bei den amtlichen Untersuchungen in Zusammenhang mit der Fleischgewinnung und der Hygieneüberwachung von fleischverarbeitenden Betrieben wirken zudem amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten mit. Ihnen sind für die amtlichen Aufgaben Zuständigkeitsbereiche zugeordnet (siehe nachfolgende Übersicht)
- Fleischhygienebezirke/Fleischhygieneüberwachung – gültig ab 01.01.2024 –
Stand: 10.11.2023 - Ernennung von amtlichen Tierärzten zur Durchführung der Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen
außerhalb von Schlachthöfen im Landkreis Regen
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regen vom 15.06.2021
Aufgaben / Dienstleistungen
Formulare
- Antrag für die Genehmigung von Schlachtungen im Herkunftsbetrieb gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VIa der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- Nutzungskonzept für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb mit Nutzung einer Mobilen Einheit (ME) gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VIa der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- Eignungsprüfung für eine Mobile Einheit (ME) zum Einsatz bei Schlachtungen im Herkunftsbetrieb gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VIa der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 – Stand: 16.02.2022
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Thema „Schlachtungen im Herkunftsbetrieb“ sind im Internet unter folgendem Link abrufbar:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/betriebe/
Dort finden Sie unter „Weiterführende Informationen – DOWNLOAD“ u. a. auch eine Vorlage – Vereinbarung (Beispiel) „Herkunftsbetrieb – Schlachthof“ für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb mit Nutzung einer Mobilen Einheit (ME) gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VIa der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
Merkblätter
- Betriebseigene Kontrollen
- BSE / Spezifiziertes Risikomaterial (SRM) – Stand 22.06.2021
- Schlachtung im Herkunftsbetrieb gemäß Anhang III Kapitel VIa der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 – Rinder, Schweine und Pferde
(Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – Stand: Oktober 2021)
Links im Internet
- Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – LGL
- Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Informationen im BayernPortal