Die Überwachung der Gewinnung und des Verkehrs von Lebensmitteln tierischer Herkunft dient dem Verbraucherschutz. Ziel ist die Gewinnung von sicheren für die menschliche Gesundheit unschädlichen Lebensmitteln.
Um diese Aufgaben möglichst effizient und effektiv durchzuführen, arbeiten die Amtstierärzte und Lebensmittelüberwachungsbeamten eng zusammen.
Bei den amtlichen Untersuchungen in Zusammenhang mit der Fleischgewinnung und der Hygieneüberwachung von fleischverarbeitenden Betrieben wirken zudem amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten mit. Ihnen sind für die amtlichen Aufgaben Zuständigkeitsbereiche zugeordnet (siehe nachfolgende Übersicht)
- „Fleischhygienebezirke/Fleischhygieneüberwachung – gültig ab 01.01.2021 – Stand: 15.12.2020“
Aufgaben / Dienstleistungen
Gesetzliche Grundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
- Verordnungen (EG) Nr. 2073/2005, 2074/2005, 2075/2005 und 2076/2005 der Kommission
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch-LFGB) - Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- Fleischhygienegesetz (FlHG)
Formulare
Merkblätter
- Betriebseigene Kontrollen
- BSE / Spezifiziertes Risikomaterial (SRM) – Stand 23.08.2018
Links im Internet
- Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – LGL
- Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Informationen im BayernPortal