Fleischhygiene/EU-Hygienerecht

Die Überwachung der Gewinnung und des Verkehrs von Lebensmitteln tierischer Herkunft dient dem Verbraucherschutz. Ziel ist die Gewinnung von sicheren für die menschliche Gesundheit unschädlichen Lebensmitteln.

Um diese Aufgaben möglichst effizient und effektiv durchzuführen, arbeiten die Amtstierärzte und Lebensmittelüberwachungsbeamten eng zusammen.

Bei den amtlichen Untersuchungen in Zusammenhang mit der Fleischgewinnung und der Hygieneüberwachung von fleischverarbeitenden Betrieben wirken zudem amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten mit. Ihnen sind für die amtlichen Aufgaben Zuständigkeitsbereiche zugeordnet (siehe nachfolgende Übersicht)

  Aufgaben / Dienstleistungen

Formulare

 

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Thema „Schlachtungen im Herkunftsbetrieb“ sind im Internet unter folgendem Link abrufbar:

https://www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/betriebe/

Dort finden Sie unter „Weiterführende Informationen – DOWNLOAD“ u. a. auch eine Vorlage – Vereinbarung (Beispiel) „Herkunftsbetrieb – Schlachthof“ für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb mit Nutzung einer Mobilen Einheit (ME) gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VIa der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Merkblätter

Links im Internet

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 22.12.2023