Mit dem Auftrag den Verkehr von Arzneimitteln, die bei Tieren angewendet werden zu überwachen, ist dem amtstierärztlichen Dienst eine besonders schwierige Aufgabe zugewiesen. Einerseits ist der Einsatz von Arzneimitteln in gewissem Umfang zur Gesunderhaltung der Tierbestände unerlässlich. Andererseits stellen Arzneimittel als Rückstände in Lebensmitteln ein bekanntes Problem dar, um dessen Lösung die Amtstierärzte intensiv bemüht sind.
Merkblätter
- Neue Regelungen des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) – Informationen für Tierhalter – März 2014
- Neue Regelungen des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) – Folgeinformationen für Tierhalter – Mai 2014
- Neue Regelungen des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) – Folgeinformationen für Tierhalter – Juni 2014
- Merkblatt Tierhalter-Nachweispflichten – Stand: 23.06.2021
Links im Internet
- Arzneimittelgesetz
- Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Tierarzneimittelgesetz
- EU-Verordnung über Tierarzneimittel
Informationen im BayernPortal