Zugang zum Amtsgebäude nur für genesene, geimpfte oder getestete Personen
Regen. Das Landratsamt Regen macht darauf aufmerksam, dass ab sofort beim Besuch des Amtes neben einer Terminvereinbarung die „3G-Regel“ beachtet werden muss. Dazu ist ein gültiger Impf-, Genesungs- oder Testnachweis in Bezug auf SARS-CoV-2 gemeinsam mit einem Ausweisdokument am Haupteingang vorzuzeigen. Alternativ kann auch ein mitgebrachter Selbsttest vor Ort durchgeführt werden. Das 3G-Erfordernis gilt nicht an der Zulassungsstelle in Viechtach. Innerhalb des Gebäudes gilt für Besucher weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Wer gilt als geimpft, genesen oder getestet?
Terminvereinbarungen können zu den Geschäftszeiten beim zuständigen Sachbearbeiter, telefonisch über das Bürgerbüro unter der Rufnummer 09921/601-0 oder per E-Mail an buergerbuero@lra.landkreis-regen.de erfolgen.
Die Zulassungsstellen in Regen und Viechtach können auch weiterhin ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, können diese trotzdem vorab für die Zulassung in Regen online gebucht werden.