Ab dem 01.02.2026 – Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Fortgeltungsverordnung

Ab dem 01.02.2026 – Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Fortgeltungsverordnung
Ab dem 1. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden
Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland werden automatisch bis zum
4. März 2027 verlängert. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die
zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weitere Informationen auf www.germany4ukraine.de

Meldung vom: 14.01.2026