Medizinische Einrichtungen

Medizinische Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt (§ 23 Abs. 6 IfSG, § 14 Abs. 1 MedHygV).
Das Ziel der der infektionshygienischen Überwachung besteht darin, Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionen, insbesondere durch multiresistente Erreger, zu verhindern.

In Bayern beruht das infektionshygienische Überwachungskonzept auf den drei Säulen

  • der Regelüberwachung,
  • der anlassbezogenen Überwachung und
  • der Schwerpunktüberwachungsprogramme.

So werden beispielsweise im Rahmen der Schwerpunktüberwachung mit in der Regel jährlich wechselnden Projekten die Krankenhäuser in Bayern begangen.
Spezifische Problemfelder oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse werden im Rahmen von Schwerpunktprojekten gezielt aufgegriffen und systematisch bearbeitet.

Bei Mängeln oder Verstößen ordnet das Gesundheitsamt Maßnahmen wie Nachbesserungen oder zusätzliche Schulungen an.

Zudem berät das Gesundheitsamt Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen zu aktuellen Hygienestandards und unterstützt bei der Prävention und Kontrolle von Infektionsausbrüchen.

Weitere Informationen