Schülerinnen und Schüler
Das Gesundheitsamt Regen führt amtsärztliche Untersuchungen zur Erstellung von amtsärztlichen Attesten auf Antrag von Schulen oder anderer Bildungseinrichtungen durch.
§ 20 Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO)
Bei gehäuften Fehlzeiten in der Schule oder Hinweisen auf eine mögliche Erkrankung kann die Schule eine schulärztliche Attestpflicht oder Untersuchung anordnen.
Der Schüler bzw. die Personensorgeberechtigten können dann unter Vorlage des Auftrages einen Termin zur Untersuchung am Gesundheitsamt vereinbaren.
Voraussetzungen
Der Schüler bzw. die Schülerin muss eine Schule im Landkreis Regen besuchen.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist in jedem Fall erforderlich.
Zum vereinbarten Termin werden folgende Unterlagen benötigt:
- aktuelles ärztliches Attest
- Personalausweis
- Impfausweis
- falls vorhanden: Brille oder Kontaktlinsen, Hörgeräte, andere persönliche Hilfsmittel
Studierende
Wenn Studierende vor oder während einer Staatsexamensprüfung für Lehramt erkranken, benötigen sie ein amtsärztliches Zeugnis zum Nachweis der Erkrankung.
Prüflinge anderer Studiengänge müssen schriftlich nachweisen, dass sie ein amtsärztliches Zeugnis benötigen.
Das Gesundheitsamt Regen ist zuständig für Studierende, die ihren Erstwohnsitz im Landkreis Regen haben.
Amtsärztliches Attest bei Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die einen Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung und körperlicher Beeinträchtigung benötigen, müssen diesen grundsätzlich schriftlich bei der Schule bzw. Universität beantragen.
Wenn begründete Zweifel an der angegebenen Beeinträchtigung bestehen, kann durch die Bildungseinrichtung zusätzlich die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangt werden.
Wichtige Hinweise:
Ein schulärztliches Attest kann nicht rückwirkend ausgestellt werden!
Für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs und der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit von Studierenden müssen die Kosten durch den Betroffenen selbst übernommen werden.
Weitere Informationen
- Informationen zum Thema „Schulabsentismus“ auf der Seite „schulberatung.bayern.de“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK)
- Kostenfreie Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche der Nummer gegen Kummer e.V.