Aktuelle Ausschreibungen

Öffentliche Ausschreibungen und EU-Verfahren werden grundsätzlich auf der Vergabeplattform  www.subreport-elvis.de bzw. www.dtvp.de bekannt gegeben. Offene / Nichtoffene Verfahren werden zusätzlich im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften – Öffentliche Auftragswesen veröffentlicht.

 

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN / EU-VERFAHREN

In Deutschland ist das Vergaberecht zweigeteilt. Bis zum Erreichen der Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen als auch Freiberuflichen Leistungen in Höhe von 221.000 € (netto) und Bauleistungen in Höhe von 5.538.000 € (netto) gelten die nationalen Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Ab Erreichen der Schwellenwerte gelten die EU-weiten Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren.

Angebots-/Teilnahmefrist:        23.01.2026 Bezeichnung:                                Vergabeverfahren Regionalbusverkehr Lose 1 bis 7 Typ:                                                   VOB/Ausschreibung Veröffentlicher:                             Landkreis Regen Aktion:                                             https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/819263-2025

 
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Angebots- / Teilnahmefrist Bezeichnung Typ Veröffentlicher Aktion
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EX-ANTE VERÖFFENTLICHUNGEN

Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe / Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb muss bei Bauaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 250.000 € (netto) eine Vorabinformation (ex-ante) über das beabsichtigte Vergabeverfahren veröffentlicht werden. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gibt es generell keine Verpflichtung zur ex-ante-Veröffentlichung mehr.

Zur Zeit keine ex-ante Veröffentlichungen

 

 

VORINFORMATIONEN (EU)

 

EX-POST VERÖFFENTLICHUNGEN

Ab einer bestimmten Auftragssumme besteht eine Veröffentlichungspflicht zur Information über vergebene Aufträge (ex-post). Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb / Freihändigen Vergabe besteht die Veröffentlichungspflicht sowohl bei Liefer- und Dienstleistungen als auch bei Bauleistungen ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 € (netto).

 

 

 

Meldung vom: 06.02.2026