Öffentliche Ausschreibungen und EU-Verfahren werden grundsätzlich auf der Vergabeplattform
www.subreport-elvis.de
bzw.
www.dtvp.de
bekannt gegeben. Offene / Nichtoffene Verfahren werden zusätzlich im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften – Öffentliches Auftragswesen veröffentlicht.
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN / EU-VERFAHREN
In Deutschland ist das Vergaberecht zweigeteilt. Bis zum Erreichen der Schwellenwerte bei Liefer- und
Dienstleistungen sowie Freiberuflichen Leistungen in Höhe von 216.000 € (netto) und Bauleistungen in Höhe
von 5.404.000 € (netto) gelten die nationalen Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Ab Erreichen
der Schwellenwerte gelten die EU-weiten Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren.
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EX-ANTE VERÖFFENTLICHUNGEN
Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe / Freihändigen Vergabe
ohne Teilnahmewettbewerb muss bei Bauaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 250.000 € (netto) eine
Vorabinformation (ex-ante) über das beabsichtigte Vergabeverfahren veröffentlicht werden. Bei Liefer- und
Dienstleistungsaufträgen gibt es generell keine Verpflichtung zur ex-ante-Veröffentlichung mehr.
Zurzeit keine ex-ante Veröffentlichungen.
VORINFORMATIONEN (EU)
EX-POST VERÖFFENTLICHUNGEN
Ab einer bestimmten Auftragssumme besteht eine Veröffentlichungspflicht zur Information über vergebene Aufträge
(ex-post). Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne
Teilnahmewettbewerb / Freihändigen Vergabe besteht die Veröffentlichungspflicht sowohl bei Liefer- und
Dienstleistungen als auch bei Bauleistungen ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 € (netto).
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