Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landkreises Regen

Künftig sind nur noch vollständig ausgefüllte und mit allen Angaben und Anlagen versehene Anträge, die bis zum Stichtag 30.09. bei der Kreisfinanzverwaltung vorgelegt werden, für das Folgejahr zuschussberechtigt. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zuwendungen werden nur noch auf Antrag und mit Begründung der finanziellen Situation bewilligt.

Die vollständigen Antragsunterlagen sind bei Beschaffungen, Projekten oder Veranstaltungen rechtzeitig vor deren Beginn in einfacher Ausfertigung beim Landkreis Regen einzureichen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landkreises Regen besteht nicht.

Die Entscheidung obliegt den zuständigen Kreisgremien.

Meldung vom: 14.03.2025