Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann erteilt werden, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird.

Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses ist in der Regel auszugehen bei mit der Wertermittlung an Grundstücken befassten Behörden, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind oder Sachverständigen für Grundstückswertermittlung mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Die Auskunft ist schriftlich zu beantragen. Senden Sie hierzu bitte eine E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de.

Die Gebühr für die Auskunft beträgt 25,00 € pro Kaufpreis.

Meldung vom: 09.03.2023